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Causa Glasfabrik

Am Freitag, den 14.05.2021, fand die dritte Sitzung der Projektgruppe Glasfabrik statt. NEOS Brunn am Gebirge steht für Transparenz, deshalb informieren wir dich auf diesem Weg über sämtliche Neuigkeiten und Entscheidungen aus den Projektgruppen-Sitzungen.

Inhalt der dritten Sitzung waren das örtliche Entwicklungskonzept und das Raumordnungsprogramm. DI Herbert LISKE, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung und seit vielen Jahren für Brunn tätig, erläuterte die historische Entwicklung und diskutierte knapp zwei Stunden mit der Projektgruppe über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.

1.      Historische Grundlagen

Aufbauend auf Vorarbeiten von HARRY wurde von PAULA (Anm: Raumplanungsbüros)  im Jahr 2009 im Auftrag der Marktgemeinde Brunn ein örtliches Entwicklungskonzept erstellt. Dies befasste sich unter anderem mit:

1.      der (historischen und bis 2025 prognostizierten) Bevölkerungsentwicklung

2.      den Baulandreserven

3.      der technischen und sozialen Infrastruktur und

4.      den wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen

 Eine Abschätzung des Bevölkerungspotentials für 2025 ergab eine Bandbreite von etwa 12.200 bis 16.200 -Einwohner_innen (nur Hauptwohnsitz – PAULA, Abb. 9, S. 44). Dazu käme die seit Jahren konstante Zahl von etwa 2.000 Nebenwohnsitz-Einwohner_innen. Von den 6 Prognosevarianten befindet sich Brunn derzeit auf der Linie des schwächsten Wachstums. (Hinweis zu Baulandreserven: zwischen 2008 und 2017 wurden 14 441 m² Bauland in andere Kategorien rückgewidmet [RELLA, Büro Liske, 2018]).

Das örtliche Entwicklungskonzept enthält im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung nach § 22 Abs. 4 NÖ ROG rund 70 Ziele und Maßnahmen, wovon die erste auf eine Bevölkerungsobergrenze von 16.000 (Zeithorizont 2025) ausgerichtet ist („... Aufgrund der Leistungsgrenzen der gesamten örtlichen Infrastruktur soll die Bevölkerung von Brunn am Gebirge jedoch die Zahl von maximal 16.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Hauptwohnsitze und Nebenwohnsitze) nicht überschreiten“). Damit konnte PAULA die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung einerseits und die örtliche Bevölkerungskapazität andererseits in Einklang bringen.

ehemaliges Geländer der Glasfabrik

2.      Bewertung

In den Studien von HARRY und PAULA wurde eine allfällige Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet nicht berücksichtigt. Dies könnte alleine in der Kernzone zu maximal 2.000 zusätzlichen Wohneinheiten führen (Beispiel Grünkranz – Hinweis: Aufgrund der damit einhergehenden massiven Verkehrsbelastung des Kernbereichs muss dies mit allen Rechtsmitteln vermieden werden).

Andererseits ergaben sich seit 2008 zusätzliche Raumordnungsinstrumente wie:

1.      Die Beschränkung auf 2 (oder mehr) Wohneinheiten

2.      Die allgemeine Festlegung einer Obergrenze für die Geschoßflächenzahl von 1.0, sofern nicht spezifisch anders verordnet

Hinweis: Geschoßflächenzahl [GFZ] ist die Summe der Nutzflächen dividiert durch die Grundstücksfläche. Beispiel: auf einem 400m² großen Grundstück hat ein Haus mit 2 Wohngeschoßen und Grundfläche von 100m² die GFZ von 2x100/400 = 0,5

Ebenso ist die Gestaltung von grundbücherlichen Raumordnungsverträgen flexibler möglich. Eine Aktualisierung des örtlichen Entwicklungskonzepts mit Horizont 2040 erscheint hinsichtlich der aktuellen Befristung bis 2025 angeraten.

3.      Gestaltungs-spielräume

In den Aufschließungsbedingungen für das Areal q21 wird u.a. auf die Einhaltung des örtlichen Entwicklungskonzepts Bezug genommen (Details lt. 2. Projektgruppensitzung unter: https://www.facebook.com/NEOS.Brunn/posts/764643967517783).

Eine Möglichkeit zur Beeinflussung der Nutzungsvarianten am Areal besteht durch die Festlegung eines Widmungszusatzes hinsichtlich Nutzung der Erdgeschoßflächen (z.B. Widmung Bauland Kerngebiet / Nutzung EG für Büro, Kleingewerbe, Dienstleistungen). Dies wäre mit dem örtlichen Entwicklungskonzept verträglich (PAULA 2009, Abschnitt 5.2.3.7 „... Mischnutzung im Sinne von ‚Arbeiten und Wohnen‘ “)

Ein Abwarten der Bebauung des Areals bis eine Nachverdichtung vollzogen ist – wie vom Baureferenten vorgeschlagen – wäre ein unverantwortliches Politikversagen, sowohl für die Kernzone als auch für das Areal q21.

4.      Schlussfolgerung 

Aufgrund neuer raumordnungstechnischer Rahmenbedingungen hat die Gemeinde 
Gestaltungs­möglichkeiten für die geplanten Nutzungsvarianten am Areal q21.

Ziel muss es sein, ein reines Wohnbauprojekt zu vermeiden und ein für Brunn als Ganzes attraktives und interessantes Areal zu schaffen.

5.      Weitere Informationen

Hast du noch Fragen zum Areal Glasfabrik und der damit verbundenen Projektgruppe? 

Schreibe uns gerne direkt eine Email an brunn@neos.eu  

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