Hinsichtlich der Stufen der Beteiligung unterscheidet man zwischen Information, Konsultation und Mitbestimmung, wobei der Grad der Beteiligung mit jeder Stufe zunimmt:
1. Information: Ausgewogene, transparente und objektive Informationen, um die Öffentlichkeit im Verständnis der Probleme, Alternativen, Möglichkeiten und/oder Lösungen zu unterstützen: „Wir halten alle Brunner_innen stets am laufenden, berichten objektiv und transparent über alle Entscheidungen der Projektgruppe“
2. Konsultation: Einholen einer Rückmeldung durch die Öffentlichkeit zu Analyse, Alternativen und/oder Entscheidungen: „Wir halten Sie auf dem Laufenden, hören Ihnen zu, verstehen Ihre Anliegen und Erwartungen, und teilen Ihnen mit, wie Ihre Anregungen die Entscheidungen beeinflusst hat“
3. Mitbestimmung: Direkte Zusammenarbeit mit Vertreter_innen der Öffentlichkeit im gesamten Prozess.
Für das Projekt q21 , ist es im Sinne einer Bürger_innen-Beteiligung nicht nur notwendig die erste Stufe zu erfüllen – also zu informieren, sondern darüber hinaus Bürger_innen aus Brunn am Gebirge auf Basis bereits erarbeiteter Vorschläge aus der parteiübergreifenden Projektgruppe zu konsultieren. Diese Möglichkeit, Feedback einzuholen, ermöglicht es der Projektgruppe, über den eigenen Tellerrand zu blicken und Anregungen von Bürger_innen in die Entscheidungen miteinfließen zu lassen.
Wichtig zu verstehen ist es, dass die Projektgruppe bereits seit Februar 2021 monatlich und parteiübergreifend in Zusammenarbeit mit Expert_innen Lösungen für das Areal q21 erarbeitet. Der Prozess der Bürger_innen-Beteiligung hat folglich zum Ziel, nicht nur über diese Lösungen vollumfänglich zu informieren, sondern durch gewisse Methoden auch Feedback zu diesen Ideen zu generieren. Was jedenfalls angemerkt werden muss ist, dass bereits gesetzlich beschlossene Aspekte – wie die Umwidmung des Areals im Jahr 2005 – im Zuge von Bürger_innen-Beteiligungen nicht Teil der Debatte sein können, sondern es vielmehr auch darum geht, gemeinsam über den Tellerrand zu blicken und unterschiedliche Szenarien sowie Entscheidungsspielräume nach den Präferenzen zu bewerten – z.B. nach der bevorzugten Art der Mischnutzung.