Kurze Rückblende: bei der öffentlichen Auflage des Voranschlags 2021 fehlte ein wesentliches Element: "Der Mittelfristige Finanzplan 2021-2025 wird gegenwärtig bearbeitet und steht erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Wir ersuchen um Verständnis."
NEOS hatten und haben kein Verständnis dafür. Um die umstrittene Frage, was mit dem Voranschlag gemeinsam aufzulegen ist, zu klären, haben wir das Amt der NÖ Landesregierung um seine Rechtsmeinung gebeten. Die ist eindeutig und bestätigt unsere Auffassungzu 100%. Der mittelfristige Finanzplan muss gemeinsam mit dem Voranschlag öffentlich aufgelegt werden. Im juristischen Originaltext liest sich das so: "Da die in § 73 Abs. 3 NÖ GO 1973 sowie in § 2 Abs. 1 NÖ GHVO genannten Nachweise ebenfalls mit dem Voranschlag zu beschließen sind und eine nicht unwesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung bilden, ist auch diesbezüglich die öffentliche Auflage durchzuführen."
Der Bürgermeister hat eine Kopie des Schreibens erhalten - beim nächsten Mal sollte es keine Ausreden geben. Ja, sicher nur ein kleiner Schritt. Aber wir freuen uns, damit aktiv zu ein wenig mehr Transparenz beitragen zu können. Ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, "Gewohnheiten" zu hinterfragen.
Tony Platt ist Budgetsprecher der NEOS im Gemeinderat.