Zum Inhalt springen

Wie hoch darf die Kanalgebührenerhöhung 2024 sein?

Anton Platt
Anton Platt

Am 19. Jänner hat die Gemeindeverwaltung die detaillierten Zahlen und Annahmen, die zu der von ÖVP und GRÜNEN beschlossenen Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr um 42,4% geführt haben, vorgestellt und erklärt.

Wir NEOS anerkennen die transparente und detaillierte Darstellung durch die Verwaltung. Das ist nicht selbstverständlich. Wir halten es auch für richtig, die Kanalgebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu berechnen. Allerdings halten wir wesentliche Annahmen, die bei der Berechnung durch die Gemeinde gemacht wurden, für betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Daher kommen wir zu einem deutlich niedrigeren Wert für die Kanalgebühren.

Nach den Berechnungen der Verwaltung ergibt sich ein betriebswirtschaftlich erforderlicher Einheitssatz für den Schmutzwassser-Kanal von €3,73 pro m2 Berechnungsfläche und Jahr. In der Kanalabgabenverordnung der Gemeinde wird der Einheitssatz mit €4,20 +10% Ust festgesetzt. Wir NEOS haben nachgerechnet und sind überzeugt, dass €3,07 ein angemessener, betriebswirtschaftlich vertretbarer Einheitssatz ist. Dazu kommen dann noch jeweils 10% Mehrwertsteuer. Weiter unten auf dieser Seite steht, warum wir zu diesem Schluss kommen. Der NEOS Vorschlag entspricht einer Erhöhung um 4,1% gegenüber dem Jahr 2014 und ist auch im Vergleich zu anderen Gemeinden im Umkreis realistisch.

Für eine Wohnung oder ein Haus mit 120 m2 Berechnungsfläche bedeutet das inklusive Mehrwertsteuer fast €150,- Einsparung pro Jahr:

Kanalgebühr nach im Dezember 2023 beschlossener Kanalabgabenordnung: € 554,40

Kanalgebühr nach NEOS Berechnung: € 405,24

Womit wir gar nicht einverstanden sind: auf diesen „betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Preis“ werden von der Gemeinde noch 12,6% draufgeschlagen. Das ist eine Quersubvention des allgemeinen Gemeindebudgets, die mit den Kosten des Kanalnetzes keinen logischen Zusammenhang hat. Das ist rechtlich zwar zulässig, ist aber nichts anderes als eine „versteckte Gemeindesteuer“. Dieser „Zuschlag“ ist von ÖVP und GRÜNEN politisch zu verantworten. 

Wir NEOS lehnen einen derartigen Zuschlag ab, weil er nur dazu führt, dass die Notwendigkeit verschleiert wird in anderen Bereichen der Gemeinde sinnvoll und ernsthaft zu sparen. Es ist ehrlicher, ein Defizit im Gemeindebudget auszuweisen, als eine „versteckte Monopolrente“ bei Kanal und Wasser von den Bürger:innen zu kassieren.

Die Details unseres Vorschlags sind zugegebenermaßen nicht kurz und einfach darzustellen. Für alle, die sich dafür interessieren, nachstehend die wesentlichen Überlegungen. Wer noch tiefer in die Materie eintauchen will, kann die detaillierte Berechnung herunterladen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Schon jetzt möchte ich auf unser NEOS Open House am Sonntag, dem 28. Jänner um 18:00 beim Heurigen Georg Sommerbauer, Hochstraße 78, aufmerksam machen. Da haben wir die Möglichkeit, die Themen „Kanal“ und „Wasser“ ausführlich zu diskutieren.

Der Ansatz der NEOS im Detail

Wir begrüßen, dass Kanalabgaben nach betriebswirtschaftlichen Methoden berechnet werden. Das vom KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen entwickelte Modell, das die Verwaltung zur Kanalgebührenberechnung verwendet, erscheint uns geeignet. Auch eine Vollkostendeckung ist für uns NEOS grundsätzlich akzeptabel.

Nach den Berechnungen der Verwaltung unter Anwendung des KDZ-Modells ergibt sich ein Einheitssatz für die flächenbezogene Gebühr von €3,73 zzgl. 10% USt. pro m2 Berechnungsfläche und Jahr. Das Ergebnis jedes Berechnungsmodells hängt aber von den Eingangsdaten ab, die dafür verwendet werden. Und dabei hat die Gemeinde nach unserer Ansicht zu hohe Gemeinkosten und kalkulatorische Kosten angesetzt.

Wenn betriebswirtschaftliche Methoden angewendet werden, muss dies durchgehend erfolgen. Das bedeutet, dass

  • nur solche Kosten in die Berechnung einfließen dürfen, die in einem Unternehmen, das vergleichbare Leistungen erbringt, ebenfalls anfallen würden. Kultur, Straßennetze und Straßenreinigung etc. würde so ein Unternehmen sicher nicht betreiben. 
  • eine Kostenüberleitungstabelle verfügbar ist, die die Gemeinkosten ja nach tatsächlicher Beanspruchung der jeweiligen Ressourcen auf die Kostenstellen aufschlüsselt. Dafür fehlt derzeit die Zahlenbasis und auch die Organisationsstruktur der Gemeinde ist nicht darauf ausgerichtet.

Den Anteil der Ausgaben für das Kanalnetz an den Gesamtausgaben der Gemeinde als Kostenverteilungsschlüssel heranzuziehen ist unter den gegebenen Umständen eine pragmatische Vorgehensweise - betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist sie nicht. Die Mindestanforderung muss daher sein, zumindest diejenigen Gemeinkostenblöcke außer Ansatz zu lassen, bei denen der sachliche Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kanalnetzes nicht gegeben ist.

Wir haben diese Überlegungen auf das Berechnungsmodell der Verwaltung angewandt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Einheitssatz für die flächenbezogene Gebühr von €3,07 zzgl. 10% USt pro m2 Berechnungsfläche und Jahr ein angemessener Betrag wäre. Die Details dazu stehen im Download zum Nachlesen bereit.

Damit ergibt unsere Berechnung einen um fast 18% niedrigeren Wert als der von ÖVP und GRÜNEN beschlossene. Das sind 18% Kostenentlastung für jeden Perchtoldsdorfer Haushalt und jeden Perchtoldsdorfer Betrieb.

Doch es geht noch weiter: Ein Zuschlag wie von ÖVP und GRÜNEN beschlossen ist gesetzlich zulässig. Wenn allerdings die daraus eingenommenen Beträge nicht im Sinne einer Rücklage separat gehalten und ausgewiesen werden, wie beispielsweise die Reparaturrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft, handelt es sich um eine Quersubvention des allgemeinen Gemeindebudgets - und muss klar als solche angesprochen und von ÖVP und GRÜNEN politisch verantwortet werden.

Wir hoffen, zum Thema Wassergebühren bald eine ebenso fundierte Diskussion auf Basis vergleichbarer Informationen führen zu können.

Download - Berechnngsmodell für den Einheitssatz Schmutzwasserkanal

Download Informationsveranstaltung am 19.01.2024 - Gebühren 2024 Kanal 

Vielleicht interessieren dich auch diese Artikel

Melde dich für unseren Newsletter an!