Um auf geänderte Rahmenbedingungen und neue Zielvorstellungen eingehen zu können, plant die Marktgemeinde Perchtoldsdorf eine Anpassung des Ortsentwicklungkonzepts und des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. In diesem sollen neue gesetzliche Grundlagen, die Bewahrung des Ortsbilds, das Mobilitätskonzept 2030 und das Klimaschutzmanifest berücksichtigt werden.
Ziel der Marktgemeinde Perchtoldsdorf ist eine Beibehaltung der bestehenden Bevölkerungszahl. Laut Quelle gibt es noch 36 ha an Wohnbaulandreserven, wobei es eine rege Bautätigkeit bei Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnbauten gibt.
Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf weist laut Erhebung eine gute Versorgung der technischen und sozialen Infrastruktur auf. Das Bildungsangebot wurde in den letzten Jahren dem Bedarf entsprechend ausgebaut. Die bestehenden Strukturen sollen bedarfsgerecht genutzt und erhalten werden.
Zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes sollen der Grünraum im Gemeindegebiet und die Freiflächen gesichert und erhalten werden. Dazu soll ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit Grünraum, Boden und Energieressourcen bei der Entwicklung des Gemeindegebietes verfolgt werden.
Sehr erfreulich ist die geplante Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Gestaltung, Begrünung und die besondere Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr.
Im Zuge der gegenständlichen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzept sollen die derzeit festgelegten Siedlungszonen (Kernzone 1, Kernzone 2, Wohnzone 1, Wohnzone 2, Cottage Wohnzone, Betriebs- und Gewerbezone) inhaltlich überprüft und teilweise abgeändert werden. Das hat keine Auswirkungen auf die Flächenbilanz. Wir begrüßen die Bewahrung des Ortscharakters und den Schutz erhaltungswürdiger Gebäude.
Die geänderten Bebauungsvorschriften betreffen u.a. Mindestmaße von Grundstücken und Bauplätzen im Wohnbauland. In Zone 2 wurde das Mindestmaß von 600m2 auf 800m2 erhöht. Die Mindestbreite ist mit 15m festgelegt. Für jedes Grundstück im Bauland ist eine Freifläche im Ausmaß von 10% der Grundstücksfläche festgelegt. Diese Freifläche ist in Form einer Wiese und/oder mit Bäumen und/oder Sträuchern mit standortgeeigneten Gehölzen auszugestalten.
Besonderes Augenmerk wird auf die harmonische Gestaltung des erhaltungswürdigen Altortgebiets – Cottage gelegt. Hiervon kann nur mit Zustimmung des Gestaltungsbeirates in Form eines fachlich qualifizierten Kollegialgutachtens abgewichen werden.
Die Begutachtungsfrist für die Entwürfe zur 2. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzept ist mit dem 26. Oktober 2020 zu Ende gegangen. Wir sind gespannt auf eingegangene Stellungnahmen. Nun können die nächsten Schritte im Gemeinderat gesetzt werden.
Quelle: 2. ÄNDERUNG ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT PERCHTOLDSDORF Grundlagenforschung, BÜRO DR. PAULA ZT-GmbH, Stand: 02. September 2020
Claudia Buchanan ist Bautensprecherin der NEOS im Perchtoldsdorfer Gemeinderat.