
NEOS bringen Kontrolle und Transparenz in den Gesundheitspakt
Collini/Kollermann: „Dank NEOS gibt es einen Fortschrittsbericht sowie eine Überprüfung, ob unsere Steuergelder effizient eingesetzt werden.“
Collini: „Die Skandale in Grafenwörth, Vösendorf und Pyhra zeigen, wie wichtig das erweiterte Prüfrecht des Landesrechnungshofs ist.“
NEOS wollen dem Landesrechnungshof mehr Kompetenzen in die Hand geben. Konkret soll dieser auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner prüfen dürfen. Außerdem wünschen sich NEOS ein Rederecht für Landesrechnungshof und Volksanwaltschaft im Landtag. Laut NEOS-Landesparteivorsitzender Indra Collini laufen derzeit Gespräche mit der SPÖ für eine vierte Unterschrift, um die Anträge direkt in den Ausschüssen zu behandeln. „Die Skandale schwarzer Bürgermeister in Grafenwörth, Vösendorf und Pyhra haben gezeigt, wie wichtig ein umfassendes Prüfrecht in allen Gemeinden ist. Sogar der Landesrechnungshof selbst wünscht sich das. Jetzt liegt es an der Sozialdemokratie, den Weg in den Ausschuss mit ihrer Unterschrift auf den Anträgen zu ebnen.“
An die ÖVP appelliert Collini, ihre Blockade gegen das Prüfrecht aufzugeben. Denn eine Prüfung der Abteilung Gemeinden im Land würde die Prüfung durch den Landesrechnungshof nicht ersetzen. „Der Landesrechnungshof ist parteifrei, weisungsfrei und kann auch die Abteilungen im Land und ihre Entscheidungen einer kritischen Prüfung unterziehen. All das sind oder können die Abteilungen im Land nicht. Darüber hinaus ist das Ergebnis erwartbar, wenn die ÖVP im Land die ÖVP in der Gemeinde prüft“, so Collini. Das Argument, wonach es durch die Einbindung des Landesrechnungshofs zu Doppel- und Dreifachprüfungen käme, sei nicht nachvollziehbar, da die Landesverfassung das explizit ausschließt.
Mehr Rechte für Landesrechnungshof in anderen Bundesländern
Bislang gibt es das ausgeweitete Prüfrecht bereits in drei Bundesländern. Demnach können kleine Kommunen unter 10.000 Einwohnern in der Steiermark, Vorarlberg und Salzburg geprüft werden. Ein Rederecht gibt es hingegen in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme von Niederösterreich sowie auf Bundesebene.
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