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Gemeinderatsprotokoll 11.12.2025

Abstimmungsverhalten und Protokoll

Diese Zusammenfassung wurde durch Chat GPT® von OpenAI erstellt. Die Originaldatei ist unten verlinkt.

Gemeinderatsprotokoll Wieselburg-Land 11.12.2025

Gemeinderatsprotokoll Wieselburg-Land

Öffentlicher Teil der Sitzung vom 11.12.2025 · Kennz.: WL-GR-06/2025

HTML-Aufbereitung mit verlinkter Abstimmungsübersicht und Parteifarben.

Kopfdaten

Sitzung

Gemeinde: Wieselburg-Land
Datum: 11.12.2025
Ort: Gemeindeamt Wieselburg-Land, Weinzierl-Wechlingerstraße 9, 3250 Wieselburg
Beginn: 17.35 Uhr · Ende: 20.15 Uhr

Anwesenheit laut Protokoll

Entschuldigt abwesend: Alexander Hauer, Thomas Matuska
Rosa Maria Wögerer: anwesend ab Punkt 5
Abwesend bei Punkt 16: Annemarie Kastenberger

Abstimmungsergebnisse im Überblick

Zustimmung × Widerspruch/Gegenstimme Enthaltung ab abwesend TEAMVP FPÖ SPÖ NEOS

Hinweis: Das Protokoll nennt bei mehreren Abstimmungen nur Gegenstimmen, Enthaltungen oder „einstimmig“. Die übrigen anwesenden Mandatare wurden daraus als Zustimmung abgeleitet. Rosa Maria Wögerer ist erst ab Punkt 5 als anwesend vermerkt; Alexander Hauer und Thomas Matuska sind entschuldigt abwesend.

Abstimmungsthema Ergebnis Mag. Franz Rafetzeder Gerhard Eppensteiner Christiana Eppensteiner Rupert Jäger Dr. Andreas Heilos Annemarie Kastenberger Elisabeth Brandtner Patrick Huber Andreas Seifert Barbara Babinger Gerald Prankl Lukas Wippl Markus Scharner Josef Lienbacher Johann Kinninger Josef Jäger Thomas Beham Günther Lichtenschopf Rosa Maria Wögerer Harald Loike Dr. Philipp Olivier Alexander Hauer Thomas Matuska
Dringlichkeitsantrag: Aufnahme „Kürzung der Entschädigung für Gemeindemandatare“Dafür: FPÖ-Mandatare; Antrag abgelehnt. abgelehnt ×××××××××××××ab××abab
Pkt. 3 Gemeinde-Wohnbauförderung 2019 – AbschaffungEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen ababab
Pkt. 4 Gemeindeförderung – Entrichtung Kanaleinmündungsabgabe – AbschaffungEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen ababab
Pkt. 5 Haushaltskonsolidierungskonzept gem. § 72b NÖ GO 1973Einstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 6 Voranschlag 2026 einschließlich Dienstpostenplan / Mittelfristiger FinanzplanEnthaltung: M. Scharner, J. Lienbacher, J. Kinninger, J. Jäger, T. Beham. angenommen abab
Pkt. 7 Heizkostenzuschuss 2025/2026Einstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 8 Vertragsannahme – InRegion TaxiEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 9 Grundsatzbeschluss Einführung „Gesundheits-EMIL“Dagegen: M. Scharner, J. Lienbacher, J. Kinninger, J. Jäger, T. Beham. angenommen ×××××abab
Pkt. 10 Auftragsvergabe – LIS-GeodatenEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 11 Auftragsvergabe – Pulvermühlsteg – PlanungsleistungenEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 12 Auftragsvergabe – HWS-Roßgraben – PlanungsleistungenEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 13 Mietvertrag – Kommunal-Aktiv GmbHEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 14 Güterwegprojekt Kendler/PunzEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 15 Flächennutzungsvertrag – DorfhausEnthaltung: J. Jäger. angenommen abab
Pkt. 16 Übernahme / Auflassung von Teilstücken einer GemeindestraßeEinstimmig angenommen; abwesend: A. Kastenberger. einstimmig angenommen ababab
Pkt. 17 Sozialprogramm / Spenden und Subventionen 2025 – 6. TeilEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 18 Skitag – SchladmingEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 18 Silent Cinema 2026Enthaltung: P. Olivier, R. Wögerer. angenommen abab
Pkt. 19 Kulturprogramm 2026 – Hartmann-KonzertEinstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab
Pkt. 21 Verordnung Nebengebührenordnung – NÖ GBedG 2025Einstimmig angenommen. einstimmig angenommen abab

Kurzzusammenfassung der Sitzung

Ein Satz pro Tagesordnungspunkt; die Punktnummern verlinken direkt in das Protokoll.

TagesordnungspunktZusammenfassung
Pkt. 1Das Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2025 wurde ohne Abänderung genehmigt und zur Kenntnis genommen.
Pkt. 2Das Prüfungsausschuss-Protokoll WL-Prüf-06/2025 über die Prüfung vom 03.12.2025 wurde vollinhaltlich verlesen und zur Kenntnis genommen.
Pkt. 3Die Gemeinde-Wohnbauförderung 2019 wurde mit 31.12.2025 einstimmig abgeschafft.
Pkt. 4Die Gemeindeförderung bei Entrichtung der Kanaleinmündungsabgabe bzw. Kanalergänzungsabgabe wurde mit 31.12.2025 einstimmig abgeschafft.
Pkt. 5Das Haushaltskonsolidierungskonzept mit Maßnahmen bei Personal, Gebühren, Subventionen, Förderungen, öffentlichen Einrichtungen sowie Instandhaltung und Infrastruktur wurde einstimmig angenommen.
Pkt. 6Der Voranschlag 2026 samt mittelfristigem Finanzplan 2027–2030, Investitionsnachweis, Darlehensrahmen, Kassenkreditregelung und Dienstpostenplan wurde mit Enthaltungen der FPÖ-Mandatare angenommen.
Pkt. 7Für die Heizsaison 2025/2026 wurde einstimmig ein Heizkostenzuschuss von EUR 150,00 mit um EUR 200,00 erhöhten Einkommensrichtsätzen beschlossen.
Pkt. 8Der Vertrag zur Fortführung des InRegion Taxi durch das Taxiunternehmen Harald Plank ab 01.02.2026 wurde einstimmig angenommen.
Pkt. 9Der Grundsatzbeschluss zur Einführung des ehrenamtlichen Mobilitätsservices „Gesundheits-EMIL“ in der InRegion wurde gegen die Stimmen der FPÖ-Mandatare angenommen.
Pkt. 10Die Lieferung von Naturbestandsdaten für den digitalen Leitungskataster wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die Abteilung WA4 einstimmig an die EVN Geoinfo GmbH vergeben.
Pkt. 11Die Planungs-, Ausschreibungs- und Förderansuchsleistungen für den Pulvermühlsteg wurden einstimmig an die DI Schuster ZT GmbH vergeben.
Pkt. 12Die ergänzende Untersuchung zum Hochwasserschutzprojekt Roßgraben wurde einstimmig an die Plan It Infra und Umwelt GmbH vergeben.
Pkt. 13Der Mietvertrag zwischen der Kommunal-Aktiv Gemeinde Wieselburg-Land GmbH und der Gemeinde für das Kommunalfahrzeug Kärcher MIC 42 wurde einstimmig genehmigt.
Pkt. 14Für das Güterwegprojekt Kendler/Punz wurden Widmung, Grundübernahmen, Abtretungen, Dienstbarkeit und Kostenbeteiligung der Gemeinde einstimmig beschlossen.
Pkt. 15Der Flächennutzungsvertrag mit Mag. Gottfried Haselmayer für das Dorfhaus auf Grundstück 619/1 in der KG Mühling wurde mit einer Enthaltung angenommen.
Pkt. 16Der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht sowie mehrere Übernahmen, Auflassungen und Löschungserklärungen zu Gemeindestraßen und öffentlichem Gut wurden einstimmig bei Abwesenheit von Annemarie Kastenberger angenommen.
Pkt. 17Spenden und Subventionen in Höhe von insgesamt EUR 2.400,00 sowie weitere Punkte des Sozialprogramms wurden einstimmig angenommen bzw. zur weiteren Behandlung vorgemerkt.
Pkt. 18Im Familien-, Generationen- und Freizeitprogramm 2026 wurden der Skitag einstimmig und Silent Cinema mit zwei Enthaltungen beschlossen.
Pkt. 19Als erster Teil des Kulturprogramms 2026 wurde das Hartmann-Konzert am 28.02.2026 im Schloss Weinzierl einstimmig beschlossen.
Pkt. 20Die Personalaufnahme für den Bauhof wurde im nichtöffentlichen Teil behandelt und ist im öffentlichen Protokoll nicht näher ausgeführt.
Pkt. 21Die Nebengebührenordnung nach dem NÖ Gemeinde-Bediensteten-Gesetz 2025 wurde einstimmig beschlossen.
Pkt. 22Unter Berichte wurden unter anderem der Wasserpreis der Stadtgemeinde Wieselburg, die EEG-InRegion, Verfahrenskosten im Fall Prauchner, Straßenbeleuchtung und Danksagungen behandelt.

Tagesordnung

  1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls über die Sitzung vom 25.09.2025
  2. Vorlage des Prüfungsausschuss-Sitzungsprotokolls
  3. Gemeinde-Wohnbauförderung 2019 – Abschaffung
  4. Gemeindeförderung – Entrichtung Kanaleinmündungsabgabe – Abschaffung
  5. Haushaltskonsolidierungskonzept gem. § 72b NÖ GO 1973
  6. Voranschlag 2026 einschließlich Dienstpostenplan / Mittelfristiger Finanzplan
  7. Heizkostenzuschuss 2025/2026
  8. Vertragsannahme – InRegion Taxi
  9. Grundsatzbeschluss Einführung „Gesundheits-EMIL“
  10. Auftragsvergabe – LIS-Geodaten
  11. Auftragsvergabe – Pulvermühlsteg – Planungsleistungen
  12. Auftragsvergabe – HWS-Roßgraben – Planungsleistungen
  13. Mietvertrag – Kommunal-Aktiv GmbH
  14. Güterwegprojekt Kendler/Punz
  15. Flächennutzungsvertrag – Dorfhaus
  16. Übernahme / Auflassung von Teilstücken einer Gemeindestraße – Genehmigung von Teilungsplänen / Löschungserklärungen
  17. Sozialprogramm / Spenden und Subventionen 2025 – 6. Teil
  18. Familien-, Generationen- und Freizeitprogramm 2026 – 1. Teil
  19. Kulturprogramm 2026 – 1. Teil
  20. Personalaufnahme – Bauhof (nichtöffentlicher Teil)
  21. Verordnung Nebengebührenordnung – NÖ GBedG 2025
  22. Berichte

Dringlichkeitsantrag

FPÖ-Gemeinderatsklub Wieselburg-Land

An den Bürgermeister der Gemeinde Wieselburg-Land

Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973

Die Gemeinderäte der FPÖ Wieselburg-Land stellen den Antrag, die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 11.12.2025 um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:

„Kürzung der Entschädigung für Gemeindemandatare“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land möge folgende Änderungen der Bezüge-/Entschädigungsverordnung mit Wirksamkeit ab 01.01.2026 beschließen:

Generelle Kürzung um 30 %

Die aktuellen Entschädigungen/Bezüge der nachstehend angeführten Funktionen werden um 30 % gegenüber der derzeit geltenden Höhe gesenkt und als prozentueller Teil des Ausgangsbetrages festgesetzt:
• Vizebürgermeister
• Mitglieder des Gemeindevorstandes
• Vorsitzende der Gemeinderatsausschüsse
• Gemeinderäte
• sonstige in der Bezüge-/Entschädigungsverordnung festgesetzte Funktionsentschädigungen.

Rechtsgrundlage: § 18 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 (Festsetzung durch GR-Verordnung). Der gesetzlich determinierte Bürgermeisterbezug nach § 15 Abs. 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 bleibt unberührt.

Verordnungsänderung & Kundmachung; Inkrafttreten

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bezüge-/Entschädigungsverordnung entsprechend des Beschlusses zu novellieren, auszufertigen und kundzumachen. Das Inkrafttreten wird auf 01.01.2026 festgelegt.

Begründung der Dringlichkeit

In der Gemeinde Wieselburg-Land besteht ein erheblicher und dringender Einsparungsbedarf. Maßnahmen mit sofortigen finanziellen Effekten und gleichzeitig langfristiger Wirkung sind erforderlich, um künftige Belastungen der Bevölkerung zB durch Gebührenerhöhungen hintanzuhalten, aber auch um Rücklagen bilden zu können und die Finanzierung dringlicher Projekte zu ermöglichen, soll zunächst bei den eigenen Bezügen angesetzt und mit gutem Beispiel vorangegangen werden. Da in Wieselburg-Land die Bezüge der Mandatare im Vergleich mit anderen Gemeinden im oberen Durchschnitt bzw. an der oberen gesetzlich möglichen Grenze liegen, ist eine Kürzung um 30 % angemessen und für die Mandatare verkraftbar.

Wieselburg-Land, am 11.12.2025

Für die FPÖ-Fraktion im Gemeinderat Wieselburg-Land:
Markus Scharner, Alexander Hauer, Johann Kinninger, Josef Jäger, Thomas Beham, Josef Lienbacher

Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt (dafür: M. Scharner, J. Lienbacher, J. Kinninger, J. Jäger und T. Beham)

Pkt. 1: Genehmigung des Sitzungsprotokolls über die Sitzung vom 25.09.2025

Das Sitzungsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2025 wird ohne Abänderung
genehmigt, da bis zur Sitzung keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt sind.

Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll zur Kenntnis.

Pkt. 2: Vorlage des Prüfungsausschuss-Sitzungsprotokolls

Prüfung „WL-Prüf-06/2025“

Gem. § 82 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 idgF, legt die Obmann-Stellvertreterin
des Prüfungsausschusses GR Barbara Babinger dem Gemeinderat das über die Prüfung am
03.12.2025 angefertigte Sitzungsprotokoll (WL-Prüf-06/2025) durch vollinhaltliche Verlesung vor.

Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll zur Kenntnis.

Pkt. 3: Gemeinde-Wohnbauförderung 2019 – Abschaffung

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Beschluss:

Die Gemeinde-Wohnbauförderung 2019 wird mit 31.12.2025 abgeschafft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Pkt. 4: Gemeindeförderung – Entrichtung Kanaleinmündungsabgabe – Abschaffung

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Beschluss:

Die Gemeindeförderung bei Entrichtung der Kanaleinmündungsabgabe / Kanalergänzungsabgabe
wird mit 31.12.2025 abgeschafft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Pkt. 5: Haushaltskonsolidierungskonzept gem. § 72b NÖ GO 1973

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat das Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß § 72b NÖ GO 1973.

Konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

1. Personalbereich

  • Aufnahmestopp, ausgenommen Nachbesetzungen.
  • Reduktion der Personalkosten durch Stundenreduktionen: EUR 27.000,00.

2. Gebühren & Tarife

  • Anpassung der Aufschließungsabgabe: EUR 25.000,00.
  • Anpassungen erfolgen wie in den vergangenen Jahren nun laufend.

3. Subventionen

  • Vorübergehende Aussetzung von Subventionen: EUR 20.000,00.

4. Förderungen

  • Abschaffung der Gemeinde-Wohnbauförderung: EUR 5.000,00.
  • Abschaffung der Gemeindeförderung zur Entrichtung der Kanaleinmündungsabgabe: EUR 1.000,00.
  • Reduktion der Ökoförderung: EUR 40.000,00.

5. Öffentliche Einrichtungen

  • Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen, insbesondere durch optimierte Betriebsabläufe und EEG-Nutzung.
  • Angebote in der Kinderbetreuung sollen erhalten bleiben.

6. Instandhaltung und Infrastruktur

  • Einsparungen bei Wartung und Sanierung.
  • Investitionen erfolgen dort, wo es unbedingt notwendig ist: EUR 10.000,00.

Ursachen und Gründe des Defizits

  • Stark gestiegene Umlagezahlungen an das Land Niederösterreich für Krankenanstalten, Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt.
  • Gestiegene Personal- und Mandatarskosten durch hohe Abschlüsse in den letzten Jahren.
  • Einmalige Abfertigungskosten in den Jahren 2026 und 2027.
  • Bevölkerungsabwanderung.
  • Sinkende Kommunalsteuer um mehr als ein Drittel.
  • Zusätzliche kommunale Aufgaben, insbesondere Kinderbetreuung, bei nur marginal steigenden Ertragsanteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 6: Voranschlag 2026 einschließlich Dienstpostenplan / Mittelfristiger Finanzplan

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder berichtet, dass der Entwurf des Voranschlages 2026 zwei Wochen öffentlich aufgelegen ist, keine Stellungnahmen eingebracht wurden und der Entwurf in einem Parteiengespräch vorberaten wurde.

Voranschlag 2026

Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Haushaltsjahr 2026 werden die im Ergebnisvoranschlag vorgesehenen Aufwendungen und Erträge sowie die im Finanzierungsvoranschlag vorgesehenen Einzahlungen und Auszahlungen festgesetzt.

Ergebnisvoranschlag
Summe Erträge€ 7.385.800,00
Summe Aufwendungen€ 7.806.000,00
Saldo Nettoergebnis-€ 330.600,00
Summe Haushaltsrücklagen€ 472.300,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen€ 141.700,00
Finanzierungsvoranschlag
Einzahlungen der operativen Gebarung€ 7.087.400,00
Auszahlungen der operativen Gebarung€ 6.500.400,00
Saldo operative Gebarung€ 587.000,00
Einzahlungen der investiven Gebarung€ 1.009.100,00
Auszahlungen der investiven Gebarung€ 3.564.200,00
Saldo investive Gebarung-€ 2.555.100,00
Nettofinanzierungssaldo-€ 1.968.100,00
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit€ 0,00
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit€ 851.400,00
Saldo Finanzierungstätigkeit-€ 851.400,00
Saldo voranschlagswirksame Gebarung-€ 2.819.500,00

Mittelfristiger Finanzplan 2027–2030

Im mittelfristigen Finanzplan 2027 bis 2030 werden die vorgesehenen Aufwendungen, Erträge, Einzahlungen und Auszahlungen festgesetzt.

Weitere Beschlüsse

  • Der Nachweis über die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung wird beschlossen.
  • Der Gesamtbetrag der zur Deckung der Investitionstätigkeit aufzunehmenden Darlehen beträgt € 500.000,00.
  • Zur rechtzeitigen Leistung von Mittelverwendungen kann die Gemeinde einen Kassenkredit aufnehmen; dieser darf 12 % der Summe der Erträge des Ergebnisvoranschlages nicht übersteigen.
  • Die Besetzung der Dienstposten erfolgt gemäß dem Dienstpostenplan.

Abstimmungsergebnis: Angenommen (Enthaltung: M. Scharner, J. Lienbacher, J. Kinninger, J. Jäger und T. Beham)

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Pkt. 7: Heizkostenzuschuss 2025/2026

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder bringt dem Gemeinderat die derzeitige Situation der wieder
gestiegenen Heizkosten und damit in Verbindung stehenden Anliegen der betroffenen Bürger zur
Kenntnis.

Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat über Antrag von Bürgermeister Mag. Franz
Rafetzeder:

Die Gemeinde Wieselburg-Land gewährt für die Heizsaison 2025/2026 den Heizkostenzuschuss in
folgender Form:

Die Gemeinde Wieselburg-Land kündigt eine einmalige Unterstützung an und erhöht die
Einkommensrichtsätze (gem. Amt der NÖ Lrg., lt. Tabelle) um EUR 200,00 für die Gewährung des
einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026 an Personen, die einen Aufwand
für Heizkosten haben. Dieser Zuschuss beträgt EUR 150,00.

Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte (auch Alimente und Waisenpensionen) der
mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z.B.: Ehepartner,
Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, alle sonstigen MitbewohnerInnen).

Der Antrag kann bis 31. März 2026 samt den erforderlichen Einkommensnachweisen bei der
Gemeinde Wieselburg-Land gestellt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Pkt. 8: Vertragsannahme – InRegion Taxi

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Bericht:

Das „InRegion Taxi“ soll nicht mehr von der FA Sachsi´s Taxi – Sachslehner abgewickelt
werden, sondern durch das Taxiunternehmen FA Harald Plank (Bodensdorf 1, 3250
Wieselburg-Land), hierfür ist der folgende Vertrag notwendig.

Beschluss:

Annahme des Vertrags im Anhang 1

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Pkt. 9: Grundsatzbeschluss Einführung „Gesundheits-EMIL“

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Einführung des ehrenamtlichen Mobilitätsservices „Gesundheits-EMIL“.

Bericht: Zusammenfassung

Zweck & Idee

Ein ehrenamtlich organisierter Fahrdienst soll Menschen in der InRegion Fahrten zu gesundheitlich relevanten Einrichtungen ermöglichen und bestehende Dienste ergänzen.

Ausgangslage

  • Alternde Bevölkerung und steigender Transportbedarf.
  • Hohe Taxikosten im ländlichen Raum.
  • Überlastete mobile Dienste und strengere Kriterien für Rettungsdienste.
  • Bestehende Angebote decken die Nachfrage nicht mehr vollständig ab.

Organisation

  • Betrieb durch einen unabhängigen Verein.
  • Gewählter Vorstand und klare Rollen für Finanzen, Technik, Fahrzeug und Mitgliederverwaltung.
  • Ehrenamtliche Fahrer:innen mit Führerschein B und Versicherungsschutz.

Zielgruppe

  • Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der InRegion.
  • Vereinsmitgliedschaft verpflichtend.
  • Keine Notfalltransporte und keine Personen mit Anspruch auf Krankentransport.
  • Selbstständiges Ein- und Aussteigen sowie Orientierung am Ziel müssen möglich sein.
  • Unter 15 Jahren nur mit Begleitung.

Fahrtziele

Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, TBZ, Apotheken, Diagnostik und Therapeuten.

Buchung & Betrieb

  • Online oder telefonisch.
  • Montag bis Freitag von 07:30 bis 19:30 Uhr.
  • Keine Fahrten an Wochenenden, Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.
  • Buchung frühestens 2 Wochen und spätestens 2 Stunden vor Fahrt; Storno bis 30 Minuten vorher kostenlos.

Tarife

PositionBetrag
Mitgliedsbeitrag25 €/Jahr
Fahrt bis 25 km6 €; Kinder 5,50 €
Fahrt bis 35 km9 €; Kinder 8,50 €
Kinder bis 6 Jahrein Begleitung kostenlos

Finanzierung und Zeitplan

  • Finanzierung über Mitgliedsbeiträge, Fahrtentgelte, Gemeindezuschüsse, Fördermitglieder, Spenden, Sponsoren und mögliche Förderungen.
  • Einmalige Startkosten: rund EUR 7.050,00.
  • Laufende monatliche Kosten: rund EUR 830,00.
  • Erwartete Monatseinnahmen bei 100 Mitgliedern: rund EUR 1.161,00.
  • Start des regulären Betriebs ist für März 2026 vorgesehen.
  • Startkosten und allfällige Abgänge sollen nach Einwohnerschlüssel zwischen Wieselburg Stadt, Wieselburg-Land, Petzenkirchen und Bergland aufgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis: angenommen (Dagegen: M. Scharner, J. Lienbacher, J. Kinninger, J. Jäger und T. Beham)

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Pkt. 10: Auftragsvergabe – LIS-Geodaten

Gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 08.05.2025 benötigt die Gemeinde Daten für die Wasserversorgung, die von der EVN Geoinfo GmbH bereitgestellt werden können.

Beschluss: Auftragsvergabe

Auf Grundlage des Vergabevorschlages der DI Schuster ZT GmbH wird das Angebot zur Lieferung von Naturbestandsdaten im Zuge des digitalen Leitungskatasters vergeben.

BieterEVN Geoinfo GmbH
Angebotssumme netto€ 115.273,54
20 % USt.€ 23.054,71
Gesamt€ 138.328,24
Hinweisexkl. 4 % Skonto; vorbehaltlich der Genehmigung durch die Abt. WA4 Amt der NÖ Landesregierung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 11: Auftragsvergabe – Pulvermühlsteg – Planungsleistungen

Seitens der KPC gibt es eine neue Radwege-Bundesförderung; dafür ist eine fertige Einreichung bis 28.02.2026 notwendig.

Beschluss: Auftragsvergabe

Die Angebote zur Planung, Ausschreibung und Durchführung des Förderansuchens werden an die DI Schuster ZT GmbH vergeben.

LeistungNetto20 % USt.Gesamt
Planungs-/Ausschreibungs-/Förderansuchsleistung 1€ 9.525,00€ 1.905,00€ 11.430,00
Planungs-/Ausschreibungs-/Förderansuchsleistung 2€ 7.012,50€ 1.402,50€ 8.415,00

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 12: Auftragsvergabe – HWS-Roßgraben – Planungsleistungen

Für den Hochwasserschutz „Roßgraben“ Gerinne 4–6 sind noch Ergänzungen zum generellen Projekt zu beauftragen.

Beschluss: Auftragsvergabe

Das Angebot zur ergänzenden Untersuchung des Projekts wird an die Plan It Infra und Umwelt GmbH vergeben.

BieterPlan It Infra und Umwelt GmbH
Angebotssumme netto€ 19.143,88
20 % USt.€ 3.828,78
Gesamt€ 22.972,65

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 13: Mietvertrag – Kommunal-Aktiv GmbH

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat die Genehmigung des Mietvertrags über das Kommunalfahrzeug Kärcher MIC 42.

GegenstandKommunalfahrzeug Kärcher MIC 42
Kaufpreis des GerätsEUR 110.059,22 inkl. USt.
VermieterinKommunal Aktiv – Gemeinde Wieselburg-Land GmbH
MieterinGemeinde Wieselburg-Land
Beginn01.03.2026
KündigungEinmonatige Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats
Mietzinsjährlich 1/9 der Anschaffungskosten zuzüglich 20 % USt.
Mietvertrag im Wortlaut anzeigen

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Beschluss:

Der folgende Mietvertrag über das Gerät Kärcher MIC 42, verkauft durch die FA Alfred Kärcher GmbH
an die Kommunal-Aktiv Gemeinde Wieselburg-Land GmbH zum Kaufpreis von EUR 110.059,22 (inkl.
USt.), wird genehmigt.

MIETVERTRAG

welcher zwischen:
1. der Kommunal Aktiv - Gemeinde Wieselburg-Land GmbH, registriert zu FN
263466a des Landes- als Handelsgerichtes St. Pölten, vertreten durch die
gefertigte Repräsentanz, als Vermieterin, und
2. der Gemeinde Wieselburg-Land, vertreten durch die gefertigte Repräsentanz, als
Mieterin,
abgeschlossen wurde, wie folgt:

Erstens: Die Kommunal Aktiv – Gemeinde Wieselburg-Land GmbH – in der Folge
Vermieterin genannt – vermietet und übergibt an die Gemeinde Wieselburg-Land – in
der Folge Mieterin genannt – und diese mietet und übernimmt von der Kommunal
Aktiv - Gemeinde Wieselburg-Land GmbH das im Eigentum der Kommunal Aktiv -
Gemeinde Wieselburg-Land GmbH stehende Kommunalfahrzeug Kärcher MIC 42.

Zweitens: Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2026 Es kann von beiden
Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum
Ende eines Kalendermonates aufgekündigt werden.

Drittens: Der beiderseits vereinbarte Mietzins beträgt jährlich 1/9 der
Anschaffungskosten des unter Punkt Erstens bezeichneten Kommunalfahrzeuges
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 20%.

Der Mietzins ist beginnend mit dem Mietverhältnis alljährlich im Vorhinein, jeweils am
30.06.2026 mit einem Respiro von fünf Tagen von der Mieterin an die Vermieterin
durch Überweisung auf ein von dieser namhaft zu machendes Konto zu bezahlen.

Viertens: Sämtliche mit dem Betrieb des Mietgegenstandes anfallenden
Betriebskosten (beispielsweise Versicherung, Steuern, Treibstoffe, Reparaturen) hat
die Mieterin zu tragen.

Fünftens: Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages und die hievon zu
entrichtenden staatlichen Abgaben trägt – unbeschadet der gesetzlichen
Solidarhaftung sämtlicher Vertragsparteien – im Innenverhältnis die Mieterin.

Sechstens: Der Mietvertrag wird nur in einem Original ausgefertigt, welches für die
Vermieterin bestimmt ist. Die Mieterin erhält hievon eine Fotokopie und ist berechtigt,
jederzeit in die Originalurkunde Einsicht zu nehmen.

Wieselburg-Land, am ………………………..

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 14: Güterwegprojekt Kendler/Punz

Nach Bericht von gf. GR Rupert Jäger und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat die folgenden Punkte zum „Güterweg“ Kendler–Punz in der Katastralgemeinde Gumprechtsfelden.

  • Die im Lageplan dargestellte Weganlage wird ab Fertigstellung als Gemeindestraße gewidmet.
  • Das bei einer Grenzverhandlung festzulegende neue Weggrundstück wird in das Eigentum der Gemeinde als öffentliches Gut der KG Gumprechtsfelden übernommen.
  • Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.
  • Die derzeitige öffentliche Straße auf Grundstück Parz. Nr. 1533 wird kostenlos an die Familie Punz abgetreten.
  • Bis zum Abschluss der Bauarbeiten wird für die Liegenschaft Gumprechtsfelden 14 eine Dienstbarkeit über Grundstück 1177 eingerichtet und vertraglich festgehalten.
  • Die Gemeinde finanziert entsprechend dem Anteil des öffentlichen Verkehrs 20 % der Errichtungskosten und beteiligt sich mit 100 % an den Erhaltungskosten.
  • Die Errichtungskosten betragen laut Protokoll rund EUR 90.000,00.
Auszug aus Seite 20: Plandarstellungen Teilung und Projekt zum Güterwegprojekt Kendler/Punz
Originalabbildungen aus Seite 20: Teilung und Projekt zum Güterwegprojekt Kendler/Punz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 15: Flächennutzungsvertrag – Dorfhaus

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Beschluss:

Die Gemeinde Wieselburg-Land schließt mit Herrn Mag. Gottfried Haselmayer einen
Flächennutzungsvertrag, betreffend des Grundstücks 619/1 in der KG Mühling ab. Auf diesem
Grundstück könnte, nach Abschluss des Vertrags für die fixe Dauer von 3 Jahren (mit der Möglichkeit
auf Verlängerung) das Dorfhaus gestellt werden.

Als Nutzungsentgelt sind EUR 400,00 vereinbart, diese sollen den Gegenwert der Mäharbeiten auf
dem Grundstück, welche die Gemeinde übernehmen soll, darstellen.

Abstimmungsergebnis: angenommen (Enthaltung: J. Jäger)

Pkt. 16: Übernahme / Auflassung von Teilstücken einer Gemeindestraße – Teilungspläne / Löschungserklärungen

Auf Antrag und Bericht des Vorsitzenden Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat mehrere Grundstücks- und Straßenangelegenheiten.

Vorkaufsrecht KV Hauer / Kommunal-Aktiv GmbH

  • Die Gemeinde Wieselburg-Land verzichtet auf das Vorkaufsrecht an 426/3 KG Schadendorf zugunsten von Florian Hauer und Bettina Kronsteiner.
  • Die Gemeinde stimmt der neuen Laufzeit des Baulandmobilisierungsvertrags von vier Jahren ab Vertragsschluss zu.

Umfahrung Wieselburg – Teilung „Erben Pöchhacker Maria“

GeschäftszahlGZ 52808-1 Amt der NÖ Landesregierung
Entwidmung und ÜbertragungTrennstücke Nr. 1, 3, 4, 6, 8
Verbleib im öffentlichen GutGrundstücke Nr. 1559, 1571, 1573, 1581
Übernahme in das öffentliche GutTrennstücke Nr. 2, 5, 7, 9, 10

Landesstraße 6146 km 5.54–5.82 „Ströblitz – Moosbach“

GeschäftszahlGZ 52941 Amt der NÖ Landesregierung
Übernahme in das öffentliche GutTrennstücke Nr. 6, 7, 8, 10, 11
Entlassung und Löschung aus dem öffentlichen GutGrundstück Nr. 421/5

Die Vermessungsurkunden sind fester Bestandteil des Beschlusses und liegen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf; gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (Abwesend: A. Kastenberger)

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Pkt. 17: Sozialprogramm / Spenden und Subventionen 2025 – 6. Teil

Nach Bericht von Sozialreferent gf. GR Günther Lichtenschopf beschließt der Gemeinderat die nachstehenden Spenden und Subventionen.

Spenden- / SubventionsempfängerBetrag
Tennisclub Volksbank WieselburgEUR 300,00
Sozialausschuss der Pfarre WieselburgEUR 300,00
ATV WieselburgEUR 300,00
Stadtkapelle WieselburgEUR 1.500,00
GESAMTEUR 2.400,00

Sozialprogramm

  • Fahrt ins Blaue: wird im Ausschuss noch näher besprochen.
  • Regelung für Ehrungen: soll in der nächsten Sitzung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 18: Familien-, Generationen- und Freizeitprogramm 2026 – 1. Teil

Nach Bericht des Ausschussvorsitzenden gf. GR Dr. Andreas Heilos beschließt der Gemeinderat das nachstehende Programm.

ProgrammpunktInhalt / KostenAbstimmung
Skitag – Schladming28.02.2026 nach Schladming Hauser-Kaibling; Selbstkostenbeitrag für jede Veranstaltung mit Bus im Jahr 2026: EUR 5,00.einstimmig angenommen
Silent Cinema 202621.08.2026, Ersatztermin 28.08.2026; Kosten EUR 2.950 netto für die strolzevents GmbH und EUR 200,00 für die Nutzungsvereinbarung Francisco Josephinum, ohne Kosten für die Verköstigung der Betreiber; die Gemeinde verkauft vor Ort Konsumationsartikel.angenommen (Enthaltung: P. Olivier, R. Wögerer)
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Pkt. 19: Kulturprogramm 2026 – 1. Teil

Der Gemeinderat beschließt nach Bericht von gf. GR Christa Eppensteiner und über Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder den ersten Teil des Kulturprogrammes 2026.

VeranstaltungBeschluss
Hartmann-KonzertDas Konzert soll am 28.02.2026 im Schloss Weinzierl stattfinden; Herr Kurt Haas sponsort die Veranstaltung mit EUR 1.500,00 und die Ausschank wird vom Kulturausschuss der Gemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 20: Personalaufnahme – Bauhof

Dieser Teil befindet sich laut Protokoll in einem eigenen, nichtöffentlichen Protokoll.

Pkt. 21: Verordnung Nebengebührenordnung – NÖ GBedG 2025

Die Gemeinde Wieselburg-Land benötigt für Bedienstete im neuen NÖ Gemeinde-Bediensteten-Gesetz 2025 eine Verordnung über die Nebengebühren.

Beschluss: Verordnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land beschließt die Nebengebührenordnung vom 11.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.

§ 1 Anwendungsbereich

Die Nebengebührenordnung gilt für alle Gemeindebediensteten der Gemeinde Wieselburg-Land, die dem NÖ GBedG 2025 unterliegen.

§ 2 Nebengebühren

Für die Gliederung ist § 78 NÖ GBedG 2025 maßgebend; absolute Beträge erhöhen sich grundsätzlich im gleichen Ausmaß wie das Monatsentgelt V2 Entlohnungsstufe 3.

§ 3 Anfall

Nebengebühren werden gewährt, sobald die Voraussetzungen für deren Anfall erfüllt sind.

§ 4 Zulagen

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden als monatliche Pauschale von 6,5 % von V2 Entlohnungsstufe 3 für voll- und teilzeitbeschäftigte Vertragsbedienstete des technischen Dienstes mit Dienstort Bauhof gewährt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Pkt. 22: Berichte

WortmeldungAngelegenheitBericht / Anfrage
Bürgermeister Mag. Franz RafetzederWasserankaufDie Stadtgemeinde Wieselburg erhöht den Wasserpreis ab 01.01.2026 von EUR 0,79 auf EUR 0,87 pro m³.
Bürgermeister Mag. Franz RafetzederEEG-InRegionBestrebungen, die EEGs der InRegion für Privatpersonen zu öffnen, wurden beendet; es soll weiterhin keine Öffnung geben.
Bürgermeister Mag. Franz RafetzederUrteil PrauchnerDie Gemeinde Wieselburg-Land muss Verfahrenskosten in Höhe von EUR 3.339,13 ersetzen.
gf. GR Markus ScharnerStraßenbeleuchtungDie Straßenbeleuchtung Neumühl–Gumprechtsfelden soll im Ausschuss weiter diskutiert werden; auch zur Abschaltung jeder zweiten Laterne gibt es Fragen zur Kostenersparnis.
Vize-Bgm. Gerhard Eppensteiner; gf. GR Markus Scharner; gf. GR Günther Lichtenschopf; GR Dr. Philipp Olivier; Bgm. Mag. Franz RafetzederDanksagungBedanken sich namens der ÖVP-, SPÖ-, FPÖ- und NEOS-Fraktionen bei den Gemeinderatskollegen sowie Bediensteten für die sehr gute Zusammenarbeit und erwidern die Weihnachts- und Neujahrswünsche.

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder schließt die Sitzung um 20.15 Uhr.

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Anhang 1: Vertrag zur Führung einer Kleinräumigen öffentlichen Mobilitätslösung

Der Anhang enthält den Vertrag zur Führung des „InRegion Taxi“ in der Kleinregion InRegion zwischen den Gemeinden Bergland, Petzenkirchen, Wieselburg-Land und Wieselburg sowie dem Taxiunternehmen Harald Plank.

Vertragspartner

RollePartner
AuftraggeberGemeinden Bergland, Petzenkirchen, Wieselburg-Land und Wieselburg
AuftragnehmerTaxiunternehmen Fa. Harald Plank, Bodensdorf 1, 3252 Wieselburg-Land

Systembeschreibung IN-Region Taxi

Bedienungsgebiet

  • Gemeinde Wieselburg
  • Gemeinde Wieselburg-Land
  • Bergland
  • Petzenkirchen
  • alle zugehörigen Katastralgemeinden und Ortschaften
  • Bahnhof Ybbs/Donau – Kemmelbach

Betriebszeiten

  • Montag bis Freitag werktags von 8:30 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.
  • Kein Betrieb an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
  • Eingeschränkter Betrieb in den Sommerferien an drei Werktagen.

Anmeldung

  • Telefonisch unter 0664 32 40 916.
  • Mindestens 30 Minuten vor gewünschtem Fahrtantritt.
  • Zusteigen ist nur mit Voranmeldung erlaubt.

Qualität

  • Ausreichend Fahrzeuge mit deutschsprachigem Lenkpersonal.
  • Fahrzeuge in sicherem und hygienischem Zustand.
  • Mitnahme zusammenklappbarer Rollstühle und Kinderwägen muss gewährleistet sein.

Fahrgasttarife

TarifartBetrag
Tarif pro Fahrt€ 2,00
Kinder unter 6 Jahrenkostenlos
Bahnhof Ybbs Sondertarif€ 4,00
VerrechnungTarif wird pro Einstieg verrechnet

Vertrags- und Abrechnungsregeln

  • Leistungsbeginn ist mit 1. Februar 2026 geplant.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach den vereinbarten Fristen gekündigt werden.
  • Der Auftragnehmer führt Leistungsnachweise monatlich und übermittelt diese bis spätestens zum 15. des Folgemonats.
  • Die Fahrteinnahmen werden von der Abrechnung abgezogen; der Zuschussbedarf wird von den Auftraggebern getragen.
  • Leerfahrten werden nicht bezahlt.
  • Die Gemeinden sind zu Kontrollfahrten und zur Überprüfung der Aufzeichnungen berechtigt.
Vertrag und Systembeschreibung im Wortlaut anzeigen

Anhang 1

VERTRAG

zur Führung einer Kleinräumigen öffentlichen Mobilitätslösung
(InRegion Taxi) in
der Kleinregion InRegion
Gemeinden Wieselburg, Wieselburg-Land, Bergland,
Petzenkirchen

abgeschlossen zwischen

Bergland
Bergland 1, 3254 Bergland
Petzenkirchen
Bergmann-Platz 2, 3252 Petzenkirchen
Wieselburg Land
Wechlingerstraße 9, 3250 Wieselburg Land
Wieselburg
Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg

nachstehend kurz „Auftraggeber“ genannt

und

Taxiunternehmen Fa. Harald Plank
Bodensdorf 1, 3252 Wieselburg Land

nachstehend kurz „Auftragnehmer“ genannt.

I)
VERTRAGSGEGENSTAND

1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer für das Bedienungsgebiet Gemeinden
Wieselburg, Wieselburg-Land, Bergland und Petzenkirchen sowie den dazugehörigen
Katastralgemeinden und Ortschaften sowie Bahnhof Ybbs/Donau-Kemmelbach einen
bedarfsorientierten
Bestellverkehr
(Taxidienst)
durchzuführen
(Bediengebiet
und
Betriebszeiten siehe Beilage A).
Mit der Durchführung entsprechender Fahrten wird der Auftragnehmer auf Basis dieses
Vertrages und der Systembeschreibung (siehe Beilage A) beauftragt. Seine Fahrleistungen
werden gemäß den unter der Telefonnummer (0 664) 32 40 916 erstellten Fahrt-aufträgen
gemäß den Betriebszeiten bestimmt. Eine detaillierte Liste mit Aufzeichnung zu den
durchgeführten Fahrtaufträgen (Vorlage siehe Beilage B) ist als Beleg zu führen.
Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, zu Beilage A aufscheinenden Betriebszeiten die
erforderlichen Fahrzeuge bis auf Widerruf nach Möglichkeit verlässlich bereitzustellen.
2) Der Auftragnehmer führt die ihm nach Absatz 1) übertragenen Leistungen nach den
Bestimmungen der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr und des
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 in der jeweils geltenden Fassung mit seinem Kfz durch.
Der Auftragnehmer kann bei Ausfall seiner Fahrzeuge nach Rücksprache mit den
Auftraggebern die Fahrtaufträge an andere Verkehrsunternehmen, für welche dieselben
Bestimmungen anzuwenden sind, weitergeben und hat für die zuverlässige und pünktliche
Durchführung der Fahrt zu garantieren. Dem Auftraggeber dürfen allfällige Mehrkosten für die
Subvergabe, die über den mit dem Auftragnehmer vereinbarten Fahrtarif hinausgehen nicht
weiter verrechnet werden.

II)
VERTRAGSBEGINN UND VERTRAGSDAUER

1) Dieser Vertrag tritt am 1. 2. 2026 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er
verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende mittels
eingeschriebenen Briefes zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres gekündigt wird.

2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Auftraggeber diesen Vertrag sofort ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist lösen. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt
z.B. dann vor, wenn der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers erheblich schädigt
oder der geförderte Taxi-Dienst vom Auftraggeber eingestellt wird.

Bei Beendigung des Vertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, allfällig beigestellte
Ausrüstungsgegenstände herauszugeben.

III)
LEISTUNGSNACHWEIS

1) Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Fahrleistung zu führen. Dieser ist monatlich
abzuschließen, mit der rechtsverbindlichen Unterschrift des Auftragnehmers zu versehen
und bis spätestens zum 15. des jeweiligen Nachmonats der Abrechnungsstelle des
Auftraggebers (Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg, office@wieselburg.at) zu übersenden. Aus
den Abrechnungsunterlagen müssen klar die Anzahl der getätigten Fahrten hervorgehen,
darüber hinaus auch die Anzahl der gefahrenen Kilometer und der beförderten Personen
(Siehe Vorlage Beilage B). Fahrten die außerhalb der in Beilage A angeführten Betriebszeiten
durch das Unternehmen im Bediengebiet oder darüber hinaus durchgeführt werden, dürfen
NICHT als Fahrten im Sinne der Vertragsvereinbarung durchgeführt werden. Der
Auftragnehmer hat für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch sein Personal zu
sorgen.

2) Als Abrechnungsunterlagen sind dem Auftragnehmer vorgeschrieben:


Detaillierte Aufzeichnung der Fahrten lt. Beilage B

3) Die Unterlagen stellen ein Mindesterfordernis für die Kontrolle durch den Auftraggeber dar.
Weitere Kontrollmöglichkeiten behält sich der Auftraggeber vor. (Testfahrten usw.)
Alle Abrechnungsunterlagen sind wahrheitsgemäß auszufüllen und vor Übergabe an den
Auftraggeber nach fortlaufenden Tagen zu ordnen.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Leistungsnachweise des Auftragnehmers ohne
Vorankündigung zu überprüfen.

IV)
FAHRTSTRECKEN

Jeder Taxilenker hat die kürzest mögliche Fahrtstrecke einzuhalten, ausgenommen die sinnvolle
Sammlung von bestellten Fahrten ist möglich und sinnvoll.
Die Notwendigkeit von Umwegfahrten ist in jedem Falle gesondert nachzuweisen. Bei extremen
Witterungsverhältnissen (hoher Schneebelag, Eisfahrbahn) kann der Taxidienst nur auf
geräumten bzw. gestreuten Fahrbahnen erfolgen.

V)
ZUSTAND UND EINSATZ DER KFZ

1) Der Auftragnehmer setzt nur Kfz ein, welche den Bestimmungen des KFG, der StVO und der
oben zitierten Betriebsordnung entsprechen.
Der Auftragnehmer ist neben ordentlicher Betriebsführung dafür verantwortlich, dass alle
nach den oben zitierten Vorschriften vorgeschriebenen Untersuchungen an den Kfz
fristgerecht durchgeführt werden.
Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber berechtigt, die Kfz durch Beauftragte überprüfen
zu lassen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Auftragnehmer seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Kosten einer derartigen Überprüfung trägt der Auftragnehmer.

2) Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen nachzuweisen und
rechtskräftig zu halten. Ist eine Genehmigung erloschen, so darf der Auftragnehmer die

betroffenen Kfz nicht für den Auftraggeber einsetzen.

3) Der Auftragnehmer hat die Kfz entsprechend den eingegangenen Bestellungen für den
geförderten Taxi-Verkehr einzusetzen und die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen
Fahrten sicherzustellen.

4) Die Unterbringung und Bewachung der Kfz obliegt dem Auftragnehmer.

5) Die Bereitstellung von Fahrzeugen liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers und wird
vom Auftraggeber nicht gesondert abgegolten.

VI)
ERSATZBEISTELLUNG

Bei Ausfall oder Außerbetriebnahme von Kfz hat der Auftragnehmer gleichwertigen Ersatz zu
stellen.

VII)
KFZ-ERHALTUNG

Alle Kosten für Betrieb und Unterhalt der Kfz gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

VIII)
PERSONAL

1) Der Auftragnehmer hat zuverlässige Fahrer/innen aus seinem Personalstand einzusetzen.
Die im Taxidienst eingesetzten Fahrer/innen müssen vom Auftragnehmer geschult und bei
etwaigen Veränderungen nachgeschult werden.
Nur geschultes Personal darf den geförderten Taxidienst durchführen.

2) Die Fahrer/innen haben im Rahmen dieses Vertrages den Anweisungen der Beauftragten
des Auftraggebers zu folgen, soweit diese nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen
oder polizeiliche Anordnungen verstoßen. Die Beauftragten des Auftraggebers haben sich
mit ihrem Dienstausweis zu legitimieren.

3) Bei Bedarf sorgt der Auftragnehmer für geeigneten Personalersatz.

4) Die Fahrer/innen, welche trotz Abmahnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages
verstoßen, dürfen nicht mehr ohne Zustimmung des Auftraggebers im geförderten IN-
Region-Taxi eingesetzt werden. Als Verstoß gilt auch unkorrektes Verhalten gegenüber den
Fahrgästen und den Beauftragten des Auftraggebers.

IX)
DRUCKWERKE (Kundeninformation, Werbung)

Die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit (Information, Werbung) wird vom Auftraggeber auf
dessen Kosten durchgeführt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Anfragen der Fahrgäste über das Verkehrsangebot mündlich
ausreichend zu beantworten. Weiters verpflichtet er sich, die vom Auftraggeber hergestellten
Informationsmaterialien über Bedienungsgebiete, Betriebszeiten und ergänzende
Verkehrsangebote (Busverkehr) aufzulegen und Fahrgästen auf Wunsch zu übermitteln.

X)
TARIFE

Der Auftragnehmer hat den vom Auftraggeber vorgegebenen Tarif, pro Fahrt und Fahrgast
einzuheben. Zur Höhe der Tarife siehe Beilage A. Die genannten Tarife kommen nur in den dafür
vorgesehenen Betriebszeiten und Bediengebieten im Sinne der vertraglichen Vereinbarung zum
Einsatz. Außerhalb der Betriebszeiten gelten für die Fahrgäste des Auftragnehmers dessen
Haustarife. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet.

XI)
VERGÜTUNG

Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist die
vereinbarte Abgeltung lt. Systembeschreibung Beilage A (Preisliste). Für die Bereitstellung der
Fahrzeuge erfolgt keine separate Vergütung.

Der Fahrpreis lt. Preisliste wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vor
Vertragsabschluss vereinbart.
Eine Anpassung der Fahrtkosten kann nur jährlich und mit Zustimmung des Auftraggebers
erfolgen.

Die Einnahmen aus Fahrteinnahmen werden von der Abrechnung abgezogen. Dies ergibt den
Zuschussbedarf, welcher vom Auftraggeber getragen wird und dem Verkehrsunternehmen
ausbezahlt wird. Rechnungslegung erfolgt durch den Auftragnehmer monatlich bis zum 15. Den
Folgemonats mit den erforderlichen Beilagen an die Stadtgemeinde Wieselburg.

XII)
ZAHLUNG DER VERGÜTUNG

Sind Fahrleistungen fristgerecht und übersichtlich nachgewiesen und unbestritten, werden
diese bis 15. des darauffolgenden Monats nach Rechnungslegung vom Auftraggeber zur
Überweisung gebracht.

XIII)
HAFTPFLICHT

1) Der Auftragnehmer hat neben dem Eigentümer und Benützer des Kfz den Auftraggeber von

allen
Ansprüchen
freizustellen,
die
von
Fahrgästen
oder
Dritten
aus
dem
Beförderungsvertrag, aufgrund der StVO oder anderer Vorschriften erhoben werden.
Bedienstete des Auftraggebers, die den Auftrag haben, das Fahrzeug zu begleiten, gelten als
mitversichert.
2) Erheben Fahrgäste oder Dritte Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber, so wird
der Auftraggeber auf den Auftragnehmer verweisen. Dieser hat mit dem Anspruchsteller
unverzüglich
Kontakt
aufzunehmen
und
den
Auftraggeber
von
jeglichen
Schadenersatzansprüchen freizuhalten.

XIV)
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND SCHADENSREGULIERUNG

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, dass für die im geförderten IN-Region-Taxi
eingesetzten Kfz eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und
aufrechterhalten wird. Der Auftragnehmer haftet alleine für jeglichen Schaden, welcher durch
allfällige Unterversicherung entsteht.

XV)
TIERTRANSPORT UND FUNDSACHEN

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen transportiert werden und sind während der Fahrt so zu
beaufsichtigen, dass sie die Mitfahrenden nicht gefährden. Für Hunde besteht Beißkorbpflicht.
Fundsachen werden beim Auftragnehmer hinterlegt.

XVI)
ERREICHBARKEIT UND KOMMUNIKATION

Der Fahrer des IN-Region-Taxis und/oder die Taxi-Zentrale muss unter einer dem
Auftraggeber bekanntzugebenden Telefonnummer und E-Mail-Adresse ab 30 Minuten
vor Betriebsbeginn bis Betriebsende erreichbar sein, um Taxi-Fahrten im Rahmen dieses
Vertrages entgegenzunehmen und zu bestätigen. Die Anmeldung der Fahrgäste erfolgt
unter der zentralen Telefonnummer (0 664) 32 40 916. Diese einheitliche Rufnummer
wird in sämtlichen Informationsmedien veröffentlicht.

1. Anfallende Telefon- oder Onlinegebühren sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und
sind in der Fahrtvergütung inkludiert.

Ansprechpartner des Auftraggebers:

StA.-Dir. Mag. Franz Willatschek

Telefon: (0 74 16) 52 319-13, email: f. willatschek@wieselburg.at

Ansprechpartner des Auftragnehmers:

Harald Plank

Telefon: (0 664) 32 40 916, email: gasthaus-plank@gmx.at

Eine Änderung des Ansprechpartners ist schriftlich dem Vertragspartner bekanntzugeben.

XVIII) GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Die Vertragsparteien sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag
anfallenden Probleme im Geist loyaler und vertrauensvoller Zusammenarbeit nach Möglichkeit
einer beiderseits befriedigenden Lösung zuzuführen. Bei verbleibenden
Meinungsverschiedenheiten über Auslegung und Anwendung dieses Vertrages entscheiden die
jeweils örtlich zuständigen Gerichte.

XIX)
AUSFERTIGUNGEN

Dieser Vertrag wird mehrfach ausgefertigt.
Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.

…...................., am ……………………………………..

Für den Auftraggeber:
Für den Auftragnehmer:

_________________________
_________________________
Gemeinde Bergland
Personentransportunternehmen

Fa. Harald Plank

_________________________
Marktgemeinde Petzenkirchen

_________________________
Gemeinde Wieselburg Land

_________________________
Stadtgemeinde Wieselburg

Beilagen:
Beilage A:
Systembeschreibung
Beilage B: Vorlage Mitschrift erfolgte Fahrten

Systembeschreibung
Kleinräumige Mobilitätslösung IN-Region
IN-Region Taxi

Bedienungsgebiet

Folgende Siedlungsgebiete bilden das Bedienungsgebiet des IN-Region Taxi:

• Gemeinde Wieselburg
• Gemeinde Wieselburg – Land
• Bergland
• Petzenkirchen

Mit allen dazugehörigen Katastralgemeinden und Ortschaften.

sowie
Bahnhof Ybbs/Donau – Kemmelbach

Betriebszeiten

Zu folgenden Zeiten und Tagen muss eine Bedienung durch das AST in genannten Gebieten
gewährleistet sein.

Montag bis Freitag werktags von 8.30 bis 11:00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Kein IN-Region-Taxi an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Eingeschränkter Betrieb in den Sommerferien (3 Werktage)

Die Bedienung erfolgt nach Anmeldung unter 0664 183 91 91 mindestens 30 Minuten vor
gewünschtem Fahrtantritt innerhalb der Betriebszeiten. Nach erfolgter Fahrt ist die
Anmeldung der Rückfahrt auch direkt beim Fahrer möglich. Der Auftragnehmer ist nach
Möglichkeit dazu verpflichtet abzuklären ob sich Fahrten bündeln lassen.
Fahrten die nicht den Kriterien lt. dieser Systembeschreibung (Bediengebiet,
Betriebszeiten) entsprechen, dürfen den Fahrgästen nicht als IN-Region-Taxi-Fahrten und
in weiterer Folge den Gemeinden verrechnet werden, sondern sind im Haustarif des
Auftragnehmers den Fahrgästen in vollem Umfang zu verrechnen.

Einsteigestellen und Aussteigestellen

Das Ein- und Aussteigen der IN-Region-Taxi-Fahrgäste erfolgt ausschließlich nach 30
minütiger telefonischer Voranmeldung an den von den Nutzern angegebenen Adressen
und zu einer gewünschten Adresse im Bediengebiet zu den angegebenen Betriebszeiten.

Anmeldung

-
bei der Nummer (0 664) 32 40 916 mindestens 30 Minuten vor Abfahrt
-
Zusteigen ist nur mit Vor-Anmeldung erlaubt (bei erfolgter Hinfahrt ist die Anmeldung
der Rückfahrt beim Fahrer möglich)

Fahrtendisposition

Die Fahrtaufträge können auch aus mehreren gebündelten und gerouteten Aufträgen
bestehen, wobei die Fahrten im Sinne der Abrechnung als eine Fahrt angesehen werden.
Das dem Einsatzort nächstgelegene Fahrzeug ist zur Minimierung der Anfahrtskosten und
Leerkilometer einzusetzen.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber in Beilage B aufgelisteten Fahrten.
Eine Fahrt kann aus mehreren Einzelfahrten bestehen, die in einen Fahrtauftrag gebündelt
werden. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der angebotenen Kosten abzüglich der
Fahrteinnahmen, siehe weiter unten (Preisliste). Leerfahrten werden nicht bezahlt.
Fahrten die außerhalb der Betriebszeiten durch den Auftragnehmer innerhalb des
Bediengebiets durchgeführt werden, dürfen nicht als Fahrten im Sinne der vertraglichen
Vereinbarung den Gemeinden weiter verrechnet werden.

Kontrolle

Die Gemeinden sind berechtigt Kontrollfahrten durchzuführen und die Einhaltung der
Kriterien bezüglich Fahrtarifen, Betriebszeiten, Bediengebiet anhand der geführten
Aufzeichnungen lt. Beilage B nachzukontrollieren.

Bedienungsqualität

Das Taxiunternehmen verpflichtet sich ausreichend Fahrzeuge mit der deutschen Sprache
mächtigem Lenkpersonal einzusetzen, um die Nachfrage nach IN-Region-Taxifahrten
jederzeit ohne Verzögerung innerhalb der vereinbarten Betriebszeiten decken zu können.

Die Fahrzeuge sind in einem den allgemeinen Sicherheits- und Hygieneansprüchen der
Fahrgäste genügenden Zustand zu halten.

Die Mitnahme von zusammenklappbaren Rollstühlen und zusammenklappbaren
Kinderwägen muss gewährleistet sein.

Kosten

Zur Verrechnung kommen die in der untenstehenden Tabelle angegebenen Preise lt
Preisliste.

Bei einem Fahrtauftrag der sich aus mehreren Einzelaufträgen zusammensetzt
(Relationen), kommt nicht die Summe der Einzelrelationen zur Verrechnung sondern die
längst mögliche Gesamtrelation.

Es darf, abgesehen von der Grundtaxe, keine Bereitstellungsgebühr verlangt werden.

Fahrtarif für Fahrgäste:
Tarif pro Fahrt € 2,-- (unabhängig vom Alter)
Kinder unter 6 Jahren kostenlos
Bahnhof Ybbs Sondertarif € 4,--
Tarif wird pro Einstieg verrechnet

Leistungsbeginn

Der Beginn der Leistungserbringung ist mit 1. Februar 2026 geplant.

Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt am 1. Februar 2026 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein halbes Jahr, wenn er nicht drei Monate
vor Vertragsende mittels eingeschriebenen Briefes zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres
gekündigt wird.

Erteilung des Zuschlages

Nach Beschlussfassung und Genehmigung durch die Gemeinderäte der Gemeinden
Wieselburg, Wieselburg-Land, Petzenkirchen, Bergland. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf Beauftragung.

………………………………………….
………………………………………………………………
Ort, Datum

rechtsgültige Firmenfertigung des AN

Beilage B ist ein Fahrtenaufzeichnung

Auszug aus Seite 40: Preisliste und Tarifinformation InRegion Taxi
Originalabbildung aus Seite 40: Preisliste und Tarifinformation des InRegion Taxi.
Zur Abstimmungsübersicht

Erstellt als HTML-Aufbereitung aus dem bereitgestellten Sitzungsprotokoll. Die Abstimmungsmatrix ist eine aus dem Protokoll abgeleitete Darstellung und ersetzt nicht das amtliche Original.