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Gemeinderatsprotokoll 12.5.2026

Abstimmungsverhalten und Protokoll

Diese Zusammenfassung wurde durch Chat GPT® von OpenAI erstellt. Die Originaldatei ist unten verlinkt.

Gemeinderatsprotokoll Wieselburg-Land – 12.05.2026

Gemeinde Wieselburg-Land · Öffentlicher Teil

Gemeinderats­protokoll

Sitzung des Gemeinderates vom 12. Mai 2026, als weblesbare Fassung mit Kurzüberblick und Abstimmungsmatrix.

Kennz. WL-GR-02/2026 Beginn 19:00 Uhr Ende 20:30 Uhr 23 Mandatare

Sitzungsdaten

Gemeinde Gemeinde Wieselburg-Land
Ort Gemeindeamt Wieselburg-Land,
Weinzierl-Wechlingerstraße 9,
3250 Wieselburg
Datum und Zeit 12.05.2026
19:00 bis 20:30 Uhr
Schriftführer Amtsleiter Gerhard Groiß

Die Einladung an die Mitglieder des Gemeinderates wurde mittels E-Mail beziehungsweise durch persönliche Übernahme zugestellt.

Anwesende Mitglieder

TEAMVP

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder (Vorsitz), Vizebürgermeister Gerhard Eppensteiner, gf. GR Christiana Eppensteiner, gf. GR Rupert Jäger, gf. GR Dr. Andreas Heilos, GR Annemarie Kastenberger, GR Elisabeth Brandtner, GR Patrick Huber, GR Andreas Seifert, GR Barbara Babinger und GR Lukas Wippl.

FPÖ

GR Johann Kinninger, GR Josef Jäger, GR Thomas Beham und GR Josef Lienbacher.

SPÖ

gf. GR Günther Lichtenschopf, GR Thomas Matuska und GR Harald Loike.

Entschuldigt abwesend

gf. GR Markus Scharner, GR Gerald Prankl, GR Alexander Hauer, GR Dr. Philipp Olivier und GR Rosa Maria Wögerer.

Unentschuldigt abwesend: keine.

Beschlussfähigkeit: Der Gemeinderat war laut Protokoll beschlussfähig.

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder eröffnete als Vorsitzender die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Inhaltsverzeichnis

  1. TOP 1 Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 19.03.2026
  2. TOP 2 Vorlage des Prüfungsausschuss-Sitzungsprotokolls
  3. TOP 3 Vertragsverlängerung – Kopierer
  4. TOP 4 Auftragsvergabe – RW-Kanal Schadendorf
  5. TOP 5 Auftragsvergaben – Instandsetzung Pulvermühl-Steg
  6. TOP 6 Straßenbau 2026 – 2. Teil
  7. TOP 7 Mietvertrag – Kommunal-Aktiv
  8. TOP 8 Übernahme und Auflassung von Straßenteilstücken, Teilungspläne und Löschungserklärungen
  9. TOP 9 Sozialprogramm, Spenden und Subventionen 2026 – 2. Teil
  10. TOP 10 Familien-, Generationen- und Freizeitprogramm 2026 – 3. Teil
  11. TOP 11 Kulturprogramm 2026 – 3. Teil
  12. Hinweis Nichtöffentlicher Sitzungsteil
  13. Berichte Öffentliche Berichte und Anfragen
  14. Abschluss Genehmigungsvermerk

Tagesordnung in einem Satz

TOP 1

Sitzungsprotokoll vom 19.03.2026

Das vorherige Sitzungsprotokoll wurde ohne Abänderung genehmigt und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 2

Prüfungsausschuss

Das Protokoll der Prüfung vom 28.04.2026 wurde vollständig verlesen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 3

Kopierervertrag

Die vorzeitige Verlängerung des Ricoh-Vertrages für alle drei Kopiergeräte ab 01.09.2026 wurde einstimmig angenommen.

TOP 4

Regenwasserkanal Schadendorf

Die Erweiterung des Regenwasserkanals durch die Anton Traunfellner GmbH um brutto 67.849,48 Euro wurde einstimmig vergeben.

TOP 5

Pulvermühl-Steg

Die Stahlbauarbeiten an MPH Metall Präzision Halbwachs GmbH und die Erd- und Betonarbeiten an BM Gerold Stöger wurden einstimmig vergeben.

TOP 6

Straßenbau 2026

Maßnahmen bei Rabatten, Schachtabdeckungen und zwei Straßenabschnitten in Mühling wurden einstimmig beschlossen.

TOP 7

Kommunal-Aktiv

Der Mietvertrag für einen Mercedes-Benz Vito 114 CDI 4×4 mit Anschaffungskosten von 46.800 Euro wurde einstimmig genehmigt.

TOP 8

Grundstücke und Straßenteilstücke

Die Vertragsgenehmigung samt Verzicht auf Vorkaufsrechte sowie mehrere Entwidmungen und Übertragungen von Grundstücksteilen wurden einstimmig beschlossen.

TOP 9

Spenden und Subventionen

Förderungen an sieben Empfänger in einer Gesamthöhe von 6.550 Euro wurden einstimmig beschlossen.

TOP 10

Familien- und Freizeitprogramm

Der Familienausflug nach St. Margarethen und ein Badetag in Bad Schallerbach wurden einstimmig beschlossen.

TOP 11

Kulturprogramm

Die Blumenschmuckfahrt und die geänderte Besetzung des Musikfestes mit einem Honorar von 1.500 Euro wurden einstimmig beschlossen.

Hinweis

Nichtöffentlicher Teil

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil ist in dieser Veröffentlichung weder mit Überschriften noch mit inhaltlichen Angaben enthalten.

Berichte

Öffentliche Berichte

Berichtet wurde über den Brunnen, Neuwahlen bei den Energiegemeinschaften und die neue Anmeldemöglichkeit für den Gesundheits-EMIL.

Abstimmungsergebnisse

Bei sämtlichen im Protokoll ausdrücklich ausgewiesenen Abstimmungen wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Zustimmung × Gegenstimme Enthaltung ab abwesend TEAMVP FPÖ SPÖ NEOS

Aus „einstimmig angenommen“ wird für alle laut Anwesenheitsliste anwesenden Mandatare eine Zustimmung abgeleitet; entschuldigt Abwesende sind grau dargestellt.

Abstimmungsverhalten der Gemeinderatsmitglieder bei den ausdrücklich protokollierten Abstimmungen.
Abstimmungsthema Ergebnis Franz Rafetzeder Gerhard Eppensteiner Christiana Eppensteiner Rupert Jäger Andreas Heilos Annemarie Kastenberger Elisabeth Brandtner Patrick Huber Andreas Seifert Barbara Babinger Gerald Prankl Lukas Wippl Markus Scharner Alexander Hauer Johann Kinninger Josef Jäger Thomas Beham Josef Lienbacher Günther Lichtenschopf Rosa Maria Wögerer Harald Loike Thomas Matuska Philipp Olivier
TOP 3 – Vertragsverlängerung Kopierer einstimmig ab ab ab ab ab
TOP 4 – RW-Kanal Schadendorf einstimmig ab abab ab ab
TOP 5 – Instandsetzung Pulvermühl-Steg einstimmig ab abab ab ab
TOP 6 – Straßenbau 2026, 2. Teil einstimmig ab abab ab ab
TOP 7 – Mietvertrag Kommunal-Aktiv einstimmig ab abab ab ab
TOP 8 – Teilungspläne und Straßenteilstücke einstimmig ab abab ab ab
TOP 9 – Spenden und Subventionen einstimmig ab abab ab ab
TOP 10 – Familien- und Freizeitprogramm einstimmig ab abab ab ab
TOP 11 – Kulturprogramm 2026 einstimmig ab abab ab ab

Vollständiges öffentliches Protokoll

Der nachfolgende Inhalt ist als echte HTML-Struktur neu gesetzt. Tabellen sind als HTML-Tabellen wiedergegeben; der im Protokoll abgebildete Kaufvertragsentwurf ist vollständig transkribiert.

TOP 1

Genehmigung des Sitzungsprotokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2026

Das Sitzungsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2026 wird ohne Abänderung genehmigt, da bis zur Sitzung keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt sind.

Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll zur Kenntnis.

Im Protokoll ist kein gesondertes Abstimmungsergebnis ausgewiesen.

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TOP 2

Vorlage des Prüfungsausschuss-Sitzungsprotokolls

Prüfung „WL-Prüf-03/2026“

Gemäß § 82 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 idgF., legt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Thomas Matuska, dem Gemeinderat das über die Prüfung am 28.04.2026 angefertigte Sitzungsprotokoll WL-Prüf-03/2026 durch vollinhaltliche Verlesung vor.

Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll zur Kenntnis.

Im Protokoll ist kein gesondertes Abstimmungsergebnis ausgewiesen.

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TOP 3

Vertragsverlängerung – Kopierer

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Bericht

Die Firma Ricoh GmbH hat als derzeitiger Partner ein Angebot zur Verlängerung des bestehenden Vertrages um 60 Monate gemacht. Das Angebot umfasst alle drei Kopiergeräte der Gemeinde. Die Geräte in den Kindergärten und im Gemeindeamt werden in einem Vertrag zusammengefasst. Die Jahrespauschale sinkt dadurch von 12.242,91 Euro auf 10.486,92 Euro.

Beschluss

Der Vertrag mit der Firma Ricoh GmbH gemäß Angebot AN 67829_v2 über eine vorzeitige Verlängerung wird angenommen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 4

Auftragsvergabe – RW-Kanal Schadendorf

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Bericht

Der Regenwasserkanal in Schadendorf soll erweitert werden, auch im Hinblick auf eine mögliche Sanierung der Landesstraße. Dazu wurde ein Zusatzangebot der Firma Anton Traunfellner GmbH angefordert, die bereits den ersten Teil ausgeführt hatte. Die wasserrechtliche Einreichung und Genehmigung wurden bereits im Jahr 2025 durchgeführt beziehungsweise erlangt.

Beschluss – Auftragsvergabe

Auf Grundlage des Vergabevorschlages von BM DI Franz Schreiber wird das Angebot zur Durchführung der Erdbauarbeiten im Zuge der Erweiterung des Regenwasserkanals an die Firma Anton Traunfellner GmbH vergeben.

Angebotssumme 56.541,23 Euro
20 Prozent Umsatzsteuer 11.308,25 Euro
Gesamt 67.849,48 Euro

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 5

Auftragsvergaben – Instandsetzung Pulvermühl-Steg

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Bericht

Nach Rücksprachen mit dem Planungsbüro, dem Statiker, der Eisenstraße Niederösterreich und der Wasserrechtsbehörde soll der Steg in denselben Ausmaßen wie bisher instandgesetzt werden. Dafür wurden vom Büro DI Schuster ZT GmbH zwei Ausschreibungen durchgeführt.

Stahlbauarbeiten

Vier Firmen wurden zur Angebotsabgabe eingeladen; zwei Angebote wurden abgegeben.

Auf Grundlage des Vergabevorschlages der DI Schuster ZT GmbH vom 12.05.2026 wird das Angebot für die Stahlbauarbeiten an die Firma MPH Metall Präzision Halbwachs GmbH vergeben.

Angebotssumme 68.902,70 Euro
20 Prozent Umsatzsteuer 13.780,54 Euro
Gesamt 82.683,24 Euro

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Vollständigkeit der geforderten Unterlagen, etwa der ÖGK-Unterlagen.

Erd- und Betonarbeiten

Auf Grundlage des Vergabevorschlages der DI Schuster ZT GmbH vom 12.05.2026 wird das Angebot für die Erd- und Betonarbeiten an die Firma BM Gerold Stöger vergeben.

Angebotssumme 14.637,00 Euro
20 Prozent Umsatzsteuer 2.927,40 Euro
Gesamt 17.564,40 Euro

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 6

Straßenbau 2026 – 2. Teil

Nach Bericht von Vizebürgermeister Gerhard Eppensteiner und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Projekt Maßnahme
Rabatte
Vier Rabatte in der Nähe des Landeskindergartens Mühling sollen aufgelassen beziehungsweise neu gestaltet werden.
Die Arbeiten sollen vom Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden. Allfällige Asphaltierungen sollen im Herbst gemeinsam mit den restlichen Kleinflächen in Auftrag gegeben werden.
Schachtabdeckungen
Für die Sanierung der Wechlingerstraße L6148 müssen zehn neue Kanalschachtabdeckungen angekauft werden.
Firma Ehrenberger GmbH
Angebot AB OBW2601606*c G
2.465,00 Euro exklusive Umsatzsteuer
Sanierungen
Zur Verbesserung zweier Straßenabschnitte in Mühling soll auf etwa 500 Quadratmetern eine Oberflächenbehandlung durchgeführt werden, und zwar im Bereich Mühling-Bahnstraße 39 und 90.
Firma Bitunova GmbH
Angebot AB 22600261
4.336,80 Euro inklusive Umsatzsteuer

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 7

Mietvertrag – Kommunal-Aktiv

Nach Bericht und auf Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder beschließt der Gemeinderat:

Beschluss

Der nachfolgende Mietvertrag über das Fahrzeug Kastenwagen MB-TRANS Vito 114 CDI KA 4×4 wird genehmigt. Das Fahrzeug wurde von der Firma Ing. E. Ermler GmbH an die Kommunal-Aktiv Gemeinde Wieselburg-Land GmbH zu einem Kaufpreis von 46.800,00 Euro inklusive Umsatzsteuer verkauft.

Es stehen noch Adaptierungen wie Dachträger, Blitzleuchten, Folierungen und Innenausbau an.

MIETVERTRAG

Abgeschlossen zwischen:

  1. der Kommunal Aktiv – Gemeinde Wieselburg-Land GmbH, registriert zu FN 263466a des Landes- und Handelsgerichtes St. Pölten, vertreten durch die gefertigte Repräsentanz, als Vermieterin,
  2. der Gemeinde Wieselburg-Land, vertreten durch die gefertigte Repräsentanz, als Mieterin.

Erstens

Die Kommunal Aktiv – Gemeinde Wieselburg-Land GmbH, in der Folge Vermieterin genannt, vermietet und übergibt an die Gemeinde Wieselburg-Land, in der Folge Mieterin genannt, und diese mietet und übernimmt den im Eigentum der Kommunal Aktiv – Gemeinde Wieselburg-Land GmbH stehenden Kastenwagen MB-TRANS Vito 114 CDI KA 4×4.

Zweitens

Das Mietverhältnis beginnt mit 13. Mai 2026.

Es kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonates aufgekündigt werden.

Drittens

Der beiderseits vereinbarte jährliche Mietzins ergibt sich aus den im Anlageverzeichnis ausgewiesenen Abschreibungen des jeweiligen Jahres des Kastenwagens MB-TRANS Vito 114 CDI KA 4×4, aufgerundet auf die nächsthöhere Zehnerzahl, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent.

Die Vorschreibung erfolgt jährlich. Der jährliche Mietzins ist, beginnend mit dem Mietverhältnis, alljährlich im Vorhinein, jeweils bis zum 1. April mit einem Respiro von fünf Tagen fällig und von der Mieterin durch Überweisung auf ein von der Vermieterin bekanntzugebendes Konto zu bezahlen.

Viertens

Sämtliche mit dem Betrieb des Mietgegenstandes anfallenden Betriebskosten, beispielsweise Versicherung, Steuern, Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen, hat die Mieterin zu tragen.

Fünftens

Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages und die hiervon zu entrichtenden staatlichen Abgaben trägt – unbeschadet der gesetzlichen Solidarhaftung sämtlicher Vertragsparteien – im Innenverhältnis die Mieterin.

Sechstens

Der Mietvertrag wird nur in einem Original ausgefertigt, das für die Vermieterin bestimmt ist. Die Mieterin erhält eine Fotokopie und ist berechtigt, jederzeit in die Originalurkunde Einsicht zu nehmen.

Wieselburg-Land, am …………………………

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 8

Übernahme und Auflassung von Teilstücken einer Gemeindestraße – Genehmigung von Teilungsplänen gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz und Löschungserklärungen

Auf Antrag und nach Bericht des Vorsitzenden, Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder, beschließt der Gemeinderat:

Vertragsgenehmigung – Vorkaufsrecht Linauer / Kowalska und Perczynski, Weinzierl

Vollständige Transkription des Kaufvertragsentwurfs

KAUFVERTRAG

zwischen

Herrn Karl Linauer, geboren am 08.09.1947, Pensionist, 3250 Wieselburg-Land, Weinzierl-Flurweg 2, als Verkäufer,

sowie

Frau Karolina Kowalska, geboren am 27.10.1988, Personalverrechnerin, und Herrn Robert Perczynski, geboren am 26.09.1974, Straßenbautechniker, beide 3252 Petzenkirchen, Rosengasse 8/1C, als Käufer,

unter Beitritt der

Gemeinde Wieselburg-Land, 3250 Wieselburg-Land, Wechlinger Straße 9,

wie folgt:

I. Grundbuchstand, Vertragsobjekt

Herr Karl Linauer ist Eigentümer der nachstehenden Liegenschaft mit folgenden Grundbuchs- und Katasterdaten:

Katastralgemeinde 22119 Marbach Einlagezahl 235
Bezirksgericht Scheibbs
Letzte TZ 915/2002
Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012.
Grundstück Benützungsart Fläche in m²
72/2Gärten (10)714
72/4Gärten (10)625
72/6Gärten (10)690
84/14Gärten (10)154
1494/2Gärten (10)84
Gesamtfläche 2.267

Legende: G = Grundstück im Grenzkataster; * = Fläche rechnerisch ermittelt; Gärten (10) = Gärten.

A2-Blatt

  1. C 2534/2000: Zuschreibung der Grundstücke 84/5 und 84/14 aus EZ 48.
  2. 915/2002: Katastrale Änderungen gemäß Beschluss nach § 15 LiegTeilG, A 2187/01.
  3. 915/2002: Zuschreibung des Grundstücks 1494/2 aus EZ 251.

B-Blatt

Anteil 1/1: Karl Linauer, geboren am 08.09.1947, Adresse Wieselburg-Land, Weinzierl 61, 3250.

2812/1980: Einantwortungsurkunde vom 09.07.1980 und Schenkungsvertrag vom 25.06.1980, Eigentumsrecht. 2122/1999: Vorkaufsrecht.

C-Blatt

  1. 2122/1999, 2534/2000 und 1676/2001: Vorkaufsrecht hinsichtlich der Grundstücke 72/2, 72/4 und 72/6 für die Gemeinde Wieselburg-Land.
  2. 2122/1999 und 2534/2000: Vorkaufsrecht hinsichtlich des Grundstücks 84/14 für die Gemeinde Wieselburg-Land; Übertragung der vorangehenden Eintragungen aus EZ 48.

Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS.

Das Kaufobjekt bildet die vorangeführte Liegenschaft nach Maßgabe des gegenwärtigen Zustandes, mit den Grenzen, wie sie im amtlichen Grenzkataster festgelegt worden sind, sowie mit dem gesamten rechtlichen und faktischen Zubehör.

Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wieselburg-Land sind die vertragsgegenständlichen Grundstücke wie folgt gewidmet:

  • Grundstück 72/2: Bauland-Wohngebiet sowie Grünfläche Straßen- beziehungsweise Eisenbahnbegleitgrün.
  • Grundstücke 72/4, 72/6 und 84/14: Bauland-Wohngebiet.
  • Grundstück 1494/2: Grünland-Grüngürtel, Straßen- beziehungsweise Eisenbahnbegleitgrün.

Für die als Bauland-Wohngebiet gewidmeten Grundstücke gilt laut Bekanntgabe des Bauamts der Gemeinde Wieselburg-Land eine Bebauungshöhe entsprechend den Bauklassen I und II.

Eine Bauplatzerklärung des Vertragsobjektes ist bisher noch nicht erfolgt; Aufschließungsabgaben wurden noch nicht entrichtet.

Der Verkäufer sichert zu, dass das Vertragsobjekt öffentlich aufgeschlossen ist und insbesondere Wasser-, Kanal-, Strom-, Telekommunikations- und Straßenanschlussmöglichkeiten bestehen. Die Kosten der Herstellung der benötigten Anschlüsse tragen die Käufer.

Das Kaufobjekt ist unbebaut.

Die Zufahrt zum Vertragsobjekt erfolgt über öffentliches Gut.

II. Lastenfreistellung

Ob der Liegenschaft EZ 235, Katastralgemeinde 22119 Marbach, sind in C-LNR 1 beziehungsweise 2 Vorkaufsrechte hinsichtlich der Vertragsgrundstücke für die Gemeinde Wieselburg-Land einverleibt.

Die Gemeinde Wieselburg-Land erklärt, auf die vorstehenden Vorkaufsrechte sowie auf eine neuerliche Einräumung einer Bebauungsverpflichtung samt Vorkaufsrechten zu verzichten. Sie entlässt den Verkäufer aus allen ihn persönlich treffenden Verpflichtungen des „Bauzwangs“ gemäß dem Übereinkommen samt Optionsvertrag vom 28.05.1999, Erfassungsnummer 690.379/99, und erteilt ihre Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 235, Katastralgemeinde 22119 Marbach, die Löschung der angeführten Vorkaufsrechte einverleibt werden kann.

III. Kaufvereinbarung

Herr Karl Linauer, im Folgenden auch Verkäufer genannt, verkauft und übergibt an Frau Karolina Kowalska und Herrn Robert Perczynski, im Folgenden auch Käufer genannt, und diese kaufen und übernehmen vom Verkäufer das in Punkt I beschriebene Vertragsobjekt in ihr gemeinsames und gleichteiliges Eigentum.

Das Vertragsobjekt wird lastenfrei verkauft.

IV. Kaufpreis und Kaufpreisberichtigung

Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt 160.000,00 Euro, in Worten Euro einhundertsechzigtausend.

Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich als Fixkaufpreis. Allfällig nachträglich bekannt werdende Flächenänderungen führen daher zu keiner Kaufpreiskorrektur.

Zur Berichtigung des Kaufpreises verpflichten sich die Käufer, diesen binnen *** zwei Wochen ab

  • allseitiger Vertragsunterfertigung sowie
  • Vorliegen eines Rangordnungsbeschlusses über die beabsichtigte Veräußerung bei unverändertem Lastenstand beim Urkundenverfasser

spesen- und abzugsfrei auf ein vom Verkäufer bekanntzugebendes inländisches Bankkonto zu überweisen.

Auf eine grundbücherliche Sicherstellung, zwischenzeitige Verzinsung und Wertsicherung des Kaufpreises wird seitens des Verkäufers ausdrücklich verzichtet.

Für den Fall des Zahlungsverzuges sind für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag fünf Prozent Verzugszinsen pro Jahr vom fälligen Betrag zu leisten.

Wird der Kaufpreis nicht fristgerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist mittels einseitiger schriftlicher Erklärung an den Urkundenverfasser vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz des vollen Schadens zu begehren.

Die Käufer haften dem Verkäufer für die Kaufpreiszahlung zur ungeteilten Hand, im Innenverhältnis entsprechend den erworbenen Liegenschaftsanteilen.

Hinsichtlich des Kaufpreises erklärt der Verkäufer, von der Option zur Umsatzsteuerbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 UStG keinen Gebrauch zu machen. Dem Kaufpreis wird daher keine Umsatzsteuer zugeschlagen. Der Kaufpreis ist ein Nettokaufpreis.

V. Übergabe und Übernahme

Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes in den gemeinsamen und gleichteiligen Besitz und Genuss der Käufer erfolgt mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Von da an gehen Nutzen und Vorteil, aber auch Lasten und die Gefahr des Zufalls auf die Käufer über.

Als Verrechnungsstichtag für alle liegenschaftsbezogenen Abgaben wird der der Vertragserrichtung folgende Monatserste vereinbart.

VI. Gewährleistung

Die Käufer haben das Vertragsobjekt bereits vor Unterfertigung dieses Kaufvertrages besichtigt.

Der Verkäufer haftet für die Freiheit von Rechtsmängeln unbeschränkt.

Die Käufer entbinden den Verkäufer von der Haftung für Sachmängel, soweit in diesem Vertrag nicht besondere Eigenschaften oder Umstände zugesagt sind.

Der Verkäufer leistet keine Gewähr für den Zustand des Vertragsobjektes, für ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit, einen bestimmten Ertrag oder eine sonstige Eigenschaft, haftet jedoch dafür, dass:

  1. das Vertragsobjekt dem Vertrag, insbesondere der Beschreibung gemäß Punkt I, entspricht;
  2. das Vertragsobjekt vollkommen lastenfrei und in keinem schlechteren Zustand als zuletzt gemeinsam besichtigt in das grundbücherliche Eigentum der Käufer übergeht;
  3. am Vertragsobjekt keine Bestandrechte oder sonstigen bücherlichen oder außerbücherlichen Rechte privater oder öffentlich-rechtlicher Natur Dritter bestehen;
  4. am Vertragsobjekt keine Rückstände an Grundbesitzabgaben, Ersatzvornahmekosten und sonstigen Abgaben bestehen;
  5. hinsichtlich des Vertragsobjektes keinerlei eingeleitete verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche Beschränkungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebenso wenig angekündigte oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten;
  6. das Vertragsobjekt nach seiner Kenntnis frei von Kontaminationen ist; mit Ausnahme allfälliger von ihm selbst verursachter Kontaminationen übernimmt er keine Haftung für künftige Inanspruchnahmen der Käufer nach den einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Rechtsvorschriften, insbesondere Abfallwirtschaftsgesetz, Altlastensanierungsgesetz und Wasserrechtsgesetz.

Festgestellt wird, dass das vertragsgegenständliche Grundstück auf der Website www.altlasten.gv.at derzeit nicht gemäß § 18 Abs. 4 ALSAG als Teil des Polygons einer Altlast, einer Altablagerung oder eines Altstandortes veröffentlicht wurde.

Eine künftige Veröffentlichung trotz der vorstehenden Vereinbarung begründet keine Haftung für die Freiheit von allfällig vorhandenen, nicht vom Verkäufer verursachten Kontaminationen.

Der Verkäufer erklärt, keine Mängel verschwiegen zu haben.

Alle im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Bebauung des Vertragsgrundstückes zur Vorschreibung gelangenden Aufschließungsabgaben und Anschlussgebühren sind von den Käufern zu vertreten. Ebenso gehen alle künftigen Kosten der Herstellung der Wasser- und Energieversorgung, des Kanal- und Telefonanschlusses sowie sonstiger Ver- und Entsorgungseinrichtungen zulasten der Käufer.

VII. Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht

Die Käufer verpflichten einander wechselseitig, den ihnen jeweils gehörigen Hälfteanteil des Vertragsobjektes ohne Zustimmung des anderen Liegenschaftsmiteigentümers weder zu belasten noch zu veräußern. Zur Sicherung der Erhaltung des Vertragsobjektes im gemeinsamen Besitz nehmen sie diese wechselseitigen Verbote, denen derzeit lediglich obligatorische Wirkung zukommt, vertraglich bindend an.

Die Einräumung dieser Verbote und Rechte erfolgt unentgeltlich. Die Käufer vereinbaren für den Fall ihrer künftigen Eheschließung deren grundbücherliche Sicherstellung.

Zur grundbücherlichen Absicherung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes räumen die Käufer einander an den ihnen jeweils gehörigen Hälfteanteilen der Vertragsliegenschaft ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten im Sinne der §§ 1072 bis 1079 ABGB ein, nehmen das Vorkaufsrecht wechselseitig bindend an und vereinbaren dessen grundbücherliche Sicherstellung.

Als Einlösungspreis für den Vorkaufsberechtigten gilt ungeachtet eines von einem dritten Erwerber gebotenen Kaufpreises oder angebotener Nebenbedingungen der von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen festgestellte Verkehrswert des betreffenden Liegenschaftsanteils. Die Vertragsparteien wurden darüber belehrt, dass dieser Einlösungspreis nicht dem halben Verkehrswert der gesamten Liegenschaft entsprechen muss.

VIII. Einverleibungsbewilligung

Zur Herstellung der Grundbuchsordnung erteilen die Vertragsparteien ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auch über einseitiges Ansuchen sowie ohne weiteres Einvernehmen vorgenommen werden können:

  1. ob der Liegenschaft EZ 235, Grundbuch 22119 Marbach, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Karolina Kowalska, geboren am 27.10.1988, und Robert Perczynski, geboren am 26.09.1974, je zur Hälfte;
  2. ob den unter Punkt 1 angeführten Liegenschaftsanteilen wechselseitig die Einverleibung des Vorkaufsrechtes für alle Veräußerungsarten gemäß Punkt VII dieses Vertrages;
  3. nach erfolgter standesamtlicher Eheschließung der Käufer, unter Vorlage der standesamtlichen Heiratsurkunde, ob den unter Punkt 1 angeführten Liegenschaftsanteilen wechselseitig die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes gemäß Punkt VII dieses Vertrages.

IX. Rechtswirksamkeit

Dieses Rechtsgeschäft bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit keiner behördlichen Genehmigung und wurde von den Vertragsparteien weder vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht noch befristet.

Ebenso bedarf der vorliegende Vertrag keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch das Amt der NÖ Landesregierung gemäß § 90 der NÖ Gemeindeordnung, was von den endgefertigten Vertretern der Gemeinde Wieselburg-Land ausdrücklich bestätigt und anerkannt wird.

Die Vertragsparteien erklären unter Hinweis auf § 5 Abs. 1 Z. 7 NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 an Eides statt, dass das katastrale Flächenausmaß des Vertragsobjektes 3.000 Quadratmeter nicht übersteigt und dass das Vertragsobjekt nicht innerhalb von verordneten Weinbaufluren liegt.

X. Spezialvollmacht

Die Vertragsparteien erteilen Herrn Mag. Wolfgang Stocker, geboren am 15.02.1980, Notarsubstitut, 3270 Scheibbs, Kapuzinerplatz 2, sowie Frau Iris Freinberger, geboren am 18.07.1978, Notariatsmitarbeiterin, 3270 Scheibbs, Kapuzinerplatz 2, jedem Vollmachtnehmer für sich allein im Sinne eines selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführers, soweit dies zur vertragskonformen Herstellung der Grundbuchsordnung erforderlich oder zweckmäßig ist, die unwiderrufliche und ausdrückliche Vollmacht und Ermächtigung:

  • zu allfälligen Ergänzungen des Vertrages in grundbuchsfähiger Form,
  • zur Erwirkung der grundbücherlichen Durchführung,
  • zur Errichtung von Nachträgen zu diesem Vertrag,
  • zur Abgabe oder Ergänzung der Aufsandungserklärung,
  • zur Unterfertigung von Grundbuchsgesuchen wegen Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung,
  • zur Übernahme der einzigen Ausfertigung des jeweiligen Beschlusses.

Die Bevollmächtigung umfasst auch das Recht der Doppel- und beziehungsweise oder Mehrfachvertretung.

XI. Kosten

Unbeschadet der sämtliche Vertragsparteien im Außenverhältnis treffenden Solidarhaftung tragen im rechtlichen Innenverhältnis die Käufer ausschließlich die mit der Errichtung, Genehmigung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Abgaben sowie auch den Aufwand zur Vertragserrichtung. Eine Besicherung dieser die Käufer treffenden Zahlungsverpflichtung wird vom Verkäufer nicht begehrt.

Die Kosten einer allfälligen Lastenfreistellung des Vertragsobjektes sind vom Verkäufer zu tragen.

Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung dieses Kaufvertrages sind von jeder Vertragspartei selbst zu tragen.

Der Verkäufer erklärt, die im Rahmen des 1. StabG 2012 erlassenen, seit 01.04.2012 gültigen Bestimmungen des § 30 ff EStG und die damit in der Regel verbundene Steuerpflicht für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken sowie die damit verbundenen Anzeige- und Offenlegungspflichten zu kennen.

Der Verkäufer erteilt dem Urkundenverfasser den Auftrag zur Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer. Die Kosten der Selbstberechnung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer sind vom Verkäufer zu tragen.

Die Vertragsparteien stellen fest, dass das gegenständliche Rechtsgeschäft nicht unter Mitwirkung eines Vermittlers zustande gekommen ist und daher keine Vermittlungshonorare anfallen.

XII. Allgemeine Bestimmungen

Der Urkundenverfasser wird von den Vertragsparteien einseitig und unwiderruflich mit der Durchführung dieses Rechtsgeschäfts beauftragt. Ein Auftragswiderruf kann nur durch alle Vertragsparteien gemeinsam erfolgen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufern bis zur Verbücherung ihres Eigentumsrechtes über Aufforderung jeweils fristgerecht eine Beschlussausfertigung über die Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung des Vertragsobjektes bei unverändertem Lastenstand zur Verfügung zu stellen, und zwar auf Kosten der Käufer.

Frau Karolina Kowalska und Herr Robert Perczynski bestätigen an Eides statt, dass sie polnische Staatsbürger sind. Gemäß § 16 NÖ GVG 2007 in Verbindung mit § 1 NÖ Grundverkehrsordnung sind sie österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Das Original der Kaufurkunde ist nach grundbücherlicher Durchführung für die Käufer bestimmt. Der Verkäufer erhält eine einfache Kopie.

Scheibbs, am ***

Karl Linauer geboren am 08.09.1947
Karolina Kowalska geboren am 27.10.1988
Robert Perczynski geboren am 26.09.1974

Wieselburg-Land, am …………………………

Für die Gemeinde Wieselburg-Land

Bürgermeister
Siegel
Geschäftsführender Gemeinderat
Gemeinderat
Gemeinderat

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom …………………………

Umfahrung B25 und Restflächen

Vermessungsurkunde GZ 51042B-2 – KG Mühling

  1. Das in der Vermessungsurkunde des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst, GZ 51042B-2, dargestellte Trennstück Nr. 1 wird dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an den in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen.
  2. Das Grundstück Nr. 1108/4 wird aus dem öffentlichen Gut entlassen und gelöscht.
  3. Die Vermessungsurkunde ist fester Bestandteil des Beschlusses und liegt beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.

Vermessungsurkunde GZ 52808-4 – KG Gumprechtsfelden

  1. Die in der Vermessungsurkunde dargestellten Trennstücke Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an die angeführten neuen Eigentümer übertragen.
  2. Die Grundstücke Nr. 1572, 1573, 1575, 1576, 1578 und 1579 werden aus dem öffentlichen Gut entlassen und gelöscht.
  3. Zusätzlich wird das gesamte Grundstück Nr. 1564 aus dem öffentlichen Gut entlassen.
  4. Die Vermessungsurkunde ist fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.

Grundstück Nr. 4715 – KG Gumprechtsfelden 22114

Das Grundstück Nr. 4715 mit einer Fläche von 22 Quadratmetern wird aus der EZ 338, öffentliches Gut der Gemeinde Wieselburg-Land, entlassen und der EZ 249 im Eigentum der Kittel Mühle Wasserkraft GmbH, FN 302860h, zugeschrieben.

Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 13 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 9

Sozialprogramm, Spenden und Subventionen 2026 – 2. Teil

Nach Bericht des Sozialreferenten, gf. GR Günther Lichtenschopf, beschließt der Gemeinderat über Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder die nachstehend angeführten Spenden und Subventionen:

Spenden und Subventionen – 2. Teil 2026
Spenden- oder Subventionsempfänger Betrag
Mario Trümmel150,00 Euro
Naturfreunde Wieselburg300,00 Euro
EDC Wieselburg300,00 Euro
Mostviertler Christentage300,00 Euro
Erlauftaler Radsporttage2.000,00 Euro
Halle21.500,00 Euro
SC Raika TTI Group Wieselburg – Kantinenumbau 2.000,00 Euro
Gesamt 6.550,00 Euro

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 10

Familien-, Generationen- und Freizeitprogramm 2026 – 3. Teil

Nach Bericht des Ausschussvorsitzenden, gf. GR Dr. Andreas Heilos, beschließt der Gemeinderat über Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder das nachstehend angeführte Programm:

Familienausflug 2026

11.07.2026: Ausflug nach St. Margarethen, maximal zwei Busse.

Badetag in Schallerbach

07.11.2026: Ausflug nach Bad Schallerbach; Selbstkostenbeitrag 25,00 Euro.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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TOP 11

Kulturprogramm 2026 – 3. Teil

Der Gemeinderat beschließt nach Bericht von gf. GR Christa Eppensteiner und über Antrag von Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder den dritten Teil des Kulturprogrammes 2026 wie folgt:

Veranstaltung Beschluss
Blumenschmuckfahrt Die Blumenschmuckfahrt ist für den 22.05.2026 geplant.
Musikfest 2026 Herr Dario Zankoni springt für einen verhinderten Kollegen ein. Honorarbasis: 1.500,00 Euro; Ersparnis: 1.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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Nichtöffentlicher Sitzungsteil

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist in dieser Veröffentlichung nicht enthalten. Auch dessen Überschriften und Tagesordnungsthemen werden nicht wiedergegeben.
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Öffentlicher Teil

Berichte

Wortmeldung Angelegenheit Bericht oder Anfrage
Vizebürgermeister Gerhard Eppensteiner Brunnen Die Arbeiten an den Fassaden haben begonnen. Zeitgleich finden die ersten Proben der Zuleitungen statt. Die Eröffnung soll am 18.07.2026 stattfinden.
Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder Energiegemeinschaften Bei den Energiegemeinschaften gab es eine Generalversammlung mit Neuwahlen: Im Bereich Süd ist Bürgermeister Rafetzeder neuer Obmann; im Bereich Nord ist Bürgermeister Sidl neuer Obmann und Rupert Jäger neuer Kassier.
gf. GR Günther Lichtenschopf Gesundheits-EMIL Es gibt eine neue Website unter www.inregion.emilio.at/info . Dort sind ab der folgenden Woche Anmeldungen für den Verein und Buchungen von Fahrten möglich.

Bürgermeister Mag. Franz Rafetzeder schließt die Sitzung um 20:30 Uhr.

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Abschluss

Genehmigungsvermerk

GENEHMIGT

ABGEÄNDERT – Abänderung siehe Sitzungsprotokoll der angeführten Sitzung.

In der Sitzung des Gemeinderates am: ______________________________

Vorsitzender Mag. Franz Rafetzeder, Bürgermeister
Schriftführer OSekr. Gerhard Groiß, Amtsleiter
Für die ÖVP
Für die SPÖ
Für die FPÖ
Für die NEOS
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HTML-Aufbereitung des öffentlichen Gemeinderatsprotokolls WL-GR-02/2026. Die Abstimmungsmatrix ist eine aus dem protokollierten Ergebnis abgeleitete Darstellung und ersetzt nicht das amtliche Original.

Sämtliche Formatierungen, Tabellen, das Wappen und die Navigation sind unmittelbar in dieser Datei enthalten; externe Schriften, Stylesheets oder Skripte werden nicht geladen.